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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verlängerung der Verordnung betreffend Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit zur Prävention des Schweren Akuten Respiratorischen Syndroms (SARS)

Die Zahl der SARS-Erkrankungen ist am Sinken; es ist jedoch nicht
auszuschliessen, dass die Verbreitung von SARS zu einem späteren Zeitpunkt
wieder zunimmt. Aufgrund dessen verlängert der Bundesrat die bisher auf drei
Monate befristete SARS-Verordnung vom 1. April 2003 bis Ende Jahr. Damit
erhält das Bundesamt für Gesundheit weiterhin die Kompetenz, im Notfall
Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung von SARS zu ergreifen.

SARS ist eine ansteckende virale Krankheit, die im November 2002 erstmals in
Südchina aufgetreten ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb
am 12. März 2003 einen weltweiten Alarm ausgelöst. Aufgrund der
internationalen Bedrohung hat der Bundesrat am 1. April 2003 eine Verordnung
betreffend Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Prävention
des Schweren Akuten Respiratorischen Syndroms (SARS) erlassen; sie gilt bis
zum 30. Juni 2003. Dem BAG wird darin insbesondere die Kompetenz zugewiesen,
Arbeitsverbote für Personen, die aus gefährdeten Gebieten eingereist sind,
zu verfügen. Die momentane Situation im Bezug auf die Ausbreitung des Virus
hat sich beruhigt. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich die Lage
zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuspitzt. Aufgrund der damit
einhergehenden Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung, hat der Bundesrat
beschlossen, die bestehende Verordnung bis Ende Jahr zu verlängern.
Gleichzeitig wird das BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen bis im Herbst
2003 eine neue, detailliertere Verordnung ausarbeiten.

Eidgenössisches Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Kommunikation, BAG, Bern Tel. 031 322 95 05