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Begleitmassnahmen des Bundes für Swiss-Restrukturierung

Medienmitteilung

Begleitmassnahmen des Bundes für Swiss-Restrukturierung

Die Swiss muss entschlossen alles vorkehren, um auf dem hart umkämpften
globalen Flugmarkt zu bestehen. Die konsequente Restrukturierung und engere
Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften sind für den Bundesrat zwingende
Voraussetzungen für das Überleben der Gesellschaft. Dies nachdem die gesamte
Luftfahrtindustrie wegen unvorhersehbaren wirtschaftlichen Rückschlägen,
Sicherheits- und Gesundheitsrisiken weltweit in eine schwere Krise geraten
war. Der von Swiss eingeschlagene Kurs ist trotz den schweren Folgen für die
betroffenen Menschen und Regionen nötig, weil sonst die Existenz des
Unternehmens direkt gefährdet gewesen wäre. Entsprechend der Rollenteilung
zwischen Staat und Wirtschaft hat der Bundesrat Begleitmassnahmen
eingeleitet: Auf dem Arbeitsmarkt, bei den Verkehrsrechten, der
Mineralölsteuer und den Rahmenbedingungen für den Flughafen Zürich.

Der Bundesrat liess sich heute von seinem Ausschuss "Rahmenbedingungen
Swiss" über die aktuelle Situation des Unternehmens, über dessen
Zukunftsoptionen sowie über die vom Verwaltungsrat beschlossenen
Restrukturierungsmassnahmen informieren. Gleichzeitig zog er eine
Zwischenbilanz: Durch das Bundesengagement wurde vor anderthalb Jahren der
Zusammenbruch des gesamten Luftfahrtsystems Schweiz und der in diesem
Wirtschaftsbereich angesiedelten Arbeitsplätze verhindert. Durch eine
konsequente Entflechtung der zahlreichen Tochterfirmen der ehemaligen
SAir-Gruppe gelang es, das volkswirtschaftliche Klumpenrisiko zu beseitigen.
Noch bis Ende 2002 lag die Swiss gemessen am damaligen Businessplan auf
Kurs. Als Folge der weltweiten Wirtschaftsbaisse, des Irak-Konflikts und
wegen Sars fiel jedoch die Luftfahrtindustrie weltweit in ihre tiefste
Krise, was auch Swiss zu zahlreichen Kostensenkungsmassnahmen zwang.

Auch die jüngsten unternehmerischen Massnahmen stehen im Zusammenhang mit
dem weltweiten Geschäftseinbruch bei der Luftfahrtindustrie und der Swiss.
Die weitreichende Restrukturierung erlaubt der Gesellschaft eine weitere
Anpassung an die grundlegend veränderten Anforderungen des Markts bildet die
Grundlage für einen Businessplan, der die Konkurrenzfähigkeit der Swiss im
veränderten Marktumfeld sichern soll. Der Bundesrat erachtet diesen Schritt
angesichts der wirtschaftlichen Realität als nötig, weiss aber auch um die
Härte der Folgen für zahlreiche bei der Swiss und den Zulieferbetrieben
beschäftigte Personen sowie für die betroffenen Regionen.  Der Bundesrat hat
bereits früher im Rahmen von Antworten auf parlamentarische Vorstösse
festgehalten, dass von der Swiss nicht aus regionalpolitischen Motiven der
Betrieb defizitärer Verbindungen verlangt werden kann. Der Abbau von rund
3000 Arbeitsplätzen bei Swiss ist ein schwerer Schlag für die betroffenen
Menschen und die Regionen.

Massnahmen für verbesserte Rahmenbedingungen

Der Bundesrat diskutierte auch eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen der Swiss. Dabei hat er unter anderem folgende
Entscheide gefällt:

  a.. Bestimmte Inlandflüge sollen künftig von der Mineralölsteuer
ausgenommen werden. Die Nachbarländer der Schweiz kennen keine derartige
Besteuerung. Die Swiss wird durch diesen Entscheid um jährlich sechs
Millionen Franken entlastet.

  a.. Die Kosten für sogenannte Sonderflüge (Rückführungen von nicht
einreiseberechtigten Personen) sollen einstweilen übernommen werden, wenn
die Rückführung der Passagiere aus Gründen erfolgt, für welche die Swiss
nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dabei geht es um Kosten im Umfang
von ca. 900'000 Franken.

  a.. Die Schaffung möglichst günstiger Rahmenbedingungen auf dem Flughafen
Zürich wird vom Bund im Rahmen der laufenden Verfahren so weit wie möglich
berücksichtigt. Das UVEK setzt alles daran, um die dramatischen Folgen der
einseitigen Massnahmen zu entschärfen, die Deutschland nach der Ablehnung
des Staatsvertrags in Kraft gesetzt hatte.

  a.. Offen bleiben vorerst die Entscheide über zwei weitere Forderungen,
die seit einiger Zeit im Raum stehen, aber noch nicht in formeller Form auf
dem Tisch liegen. Dabei geht es einerseits um die Frage, ob langfristige
Betriebskredite ausländischer Investoren unter anderem auch mit einer
Exportrisikogarantie abgesichert werden können. Diese Frage wäre, falls es
überhaupt zu einem Gesuch kommt, aufgrund des Exportrisiko-Gesetzes zu
beurteilen. Die andere offene Frage betrifft eine unverbindliche Erklärung
des Bundesrates zwecks Verbesserung der Konditionen für den Kauf neuer
Flugzeuge ("Letter of comfort").

Vorsorgliche Massnahmen des Bundes

Ergänzend zu den möglichen Zukunftsoptionen der Swiss will der Bund auch
künftig dafür sorgen, dass die Schweiz weiterhin an das internationale
Luftverkehrsnetz angebunden ist (insbes. Sicherung der Verkehrsrechte), das
Luftfahrtsystem Schweiz weiterhin funktioniert (Flughäfen, Flugsicherung
etc.) und die negativen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt möglichst gering
gehalten werden. Deshalb liess sich der Bundesrat über die von der
Verwaltung vorbereiteten Massnahmen orientieren. Er fasste folgende
Beschlüsse:

  a.. Der Bund trifft die nötigen Vorkehrungen, um bei der vorgesehenen
Reduktion des Streckennetzes einen geordneten Übergang der bestehenden
Flugverkehrsrechte zu gewährleisten. Damit soll die Schweiz auch bei einem
starken Abbau des Swiss-Streckennetzes an die wichtigsten Zentren des
europäischen und interkontinentalen Flug-Verkehrsnetzes angeschlossen
bleiben.

  a.. Der Bundesrat nahm weiter zur Kenntnis, dass zurzeit im Bereich
Luftfahrtsystem keine besonderen Massnahmen nötig sind. Das System ist auch
mit der redimensionierten Swiss funktionsfähig. Allerdings wird der
Bundesratsausschuss die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich
auf weitere Szenarien vorbereiten.

  a.. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) leitet in Zusammenarbeit
mit den Kantonen Massnahmen ein, damit die Folgen der Restrukturierung für
die betroffenen Arbeitnehmenden ohne Verzug abgefedert werden können. Die
Vermittlung neuer Arbeitsstellen soll bereits während der Kündigungsfrist
erfolgen. Das Ziel ist die raschestmögliche Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt. Die Hauptinstrumente sind: Betriebliches Arbeitsmarktzentrum,
Weiterbildung,  Einarbeitungszuschüsse, Förderung der selbständigen
Erwerbstätigkeit. etc.

Bern,.25. Juni 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst