Der Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und billiger werden
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
DES INNERN
Medienmitteilung
Bern, 25. Juni 2003
Der Austausch von Daten zwischen Personenregistern soll sicherer und
billiger werden
Der Bundesrat will den Datenaustausch zwischen der Bevölkerung und den
Behörden sowie zwischen den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone und
anderen Personenregistern (z.B. Zivilstandsregister, Ausländerregister,
Sozialversicherungsregister) vereinfachen und sicherer machen. Er strebt
eine Lösung an, die einerseits den Persönlichkeitsschutz gewährleistet und
andererseits mehr Verwaltungseffizienz und finanzielle Einsparungen
ermöglicht. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) soll zusammen
mit einer interdepartementalen Koordinationsgruppe ein Detailkonzept
erarbeiten.
Am 26. Juni 2002 hat der Bundesrat im Rahmen der eGovernment-Arbeiten des
Bundes eine interdepartementale Koordinationsgruppe beauftragt, ein Konzept
über einen eidgenössischen Personenidentifikator zu erarbeiten. Hauptziele
sind die Vereinfachung der Kontakte zwischen der Bevölkerung und der
Verwaltung sowie ein effizienter und sicherer Datenaustausch auf
elektronischem Wege zwischen den Einwohnerregistern in den Gemeinden und
Kantonen sowie den Bundesregistern (z.B. Zivilstandswesen, Ausländerwesen,
Sozialversicherungen). Gleichzeitig können damit wesentliche Einsparungen
erzielt werden.
Nutzung der bestehenden Personenidentifikatoren
Ursprünglich wurde die Lösung in der Verwendung einer einheitlichen
Personennummer gesehen: Jede Person hätte einen einzigen, eindeutigen und in
allen Personenregistern geführten Identifikator erhalten. Eine solche Lösung
ist zwar kostengünstig und relativ einfach zu realisieren, in Bezug auf den
Persönlichkeitsschutz wirft sie jedoch Fragen auf. Die Koordinationsgruppe
hat daher zusammen mit den interessierten Bundesstellen verschiedene
Alternativen geprüft. Sie schlägt nun vor, auf die in den einzelnen
Registern bereits bestehenden Personenidentifikatoren zurückzugreifen. Die
sektoriellen Personenidentifikatoren sollen in einem zentralen
Identifikationsserver gespeichert werden, der die Kommunikation zwischen den
Registern im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen erlaubt. Eine solche
Lösung trägt den Anliegen des Datenschutzes Rechnung und ist auch aus der
Sicht des Persönlichkeitsschutzes verhältnismässig.
Einsparungen und verbesserter Persönlichkeitsschutz
Heute ist der Austausch und der Abgleich von Daten zwischen elektronisch
geführten Registern sehr aufwändig und mit erheblichen Kosten verbunden. Die
verschiedenen Personenregister enthalten zwar oft Informationen über
dieselben Personen, sie basieren aber auf unterschiedlichen Systemen und
können nicht untereinander kommunizieren. Mit der angestrebten Lösung sind
relativ rasch quantifizierbare Einsparungen realisierbar (Bund 4,8 Mio. -
Kantone und Gemeinden 7,9 Mio. Franken jährlich). Die Lösung ist zudem
sicherer als die heutigen, oft manuell durchgeführten Verfahren aufgrund von
Namen, Adressen, Geburtsdatum, Zivilstand usw. Die Lösung passt sich dem
historisch gewachsenen, föderalistischen System der Personenregister an,
ohne die Anforderungen einer modernen, bürgernahen Verwaltung zu
vernachlässigen.
Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen
In der nächsten Phase soll das EDI zusammen mit der interdepartementalen
Koordinationsgruppe ein Detailkonzept erarbeiten. Dabei sind die
organisatorischen, technischen und finanziellen Aspekte zu berücksichtigen
und die gesetzlichen Grundlagen zu entwerfen.
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Auskunft:
Dr. Werner Haug, Vizedirektor BFS,
Tel 032 713 66 10