Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bund verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen

Bern, 25.06.2003. Der Bundesrat will die Integration der Zugewanderten
gezielt fördern. Diesem Ziel dient die überarbeitete Verordnung über die
Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die dem IMES neu umfassende
Koordinationsaufgaben überträgt. Der Integrationsförderung dient auch die
vorgeschlagene Fünfjahresfrist für den Familiennachzug in der Verordnung
über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Der Bundesrat hat am Mittwoch
beide Revisionsentwürfe in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bundesrat betrachtet Integrationspolitik als typische
Querschnittaufgabe, die schulische, berufliche, soziale und rechtliche
Integration umfasst. Staatliche Strukturen sollen den Integrationsaspekt in
Zukunft stärker berücksichtigen und dabei vernetzt zusammenarbeiten. Dies
bedarf der verbindlichen und transparenten Koordination. Die Koordination
der integrationsrelevanten Aufgaben durch das Bundesamt für Zuwanderung,
Auswanderung und Integration (IMES) ist deshalb eine wichtige geplante
Neuerung der überarbeiteten Integrationsverordnung.

Die Koordination umfasst sowohl diejenige zwischen den einzelnen
Departementen und Bundesämtern als auch zwischen Bund, Kantonen und
grösseren Gemeinden. Hier werden die Kantone aufgefordert, Ansprechstellen
für Integrationsfragen zu bezeichnen.

Erfolgreiche Integrationsbemühungen berücksichtigen

Die Auffassung, wonach Integration ein gegenseitiger Prozess ist und
staatliche Integrationsleistungen mit der Integrationsbereitschaft der
Ausländerinnen und Ausländer einhergehen, setzt sich zunehmend durch und
prägt die Praxis. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass erfolgreiche
Integrationsbemühungen bei Entscheiden, die einen behördlichen
Ermessensspielraum erlauben, zu berücksichtigen sind. So kann etwa der
Erwerb von Kenntnissen einer Landessprache oder die Teilnahme an
Bildungsangeboten als erfolgreiche Eigenleistung honoriert werden.

Neu sollen auch Personen aus dem Asylbereich, die längere Zeit in der
Schweiz bleiben, an Integrationsleistungen teilhaben. Bei der Gewährung von
Finanzhilfen wird die Rolle der Kantone gestärkt, indem sie mehr Mitsprache
bei der Prüfung von Projektgesuchen erhalten können.

Familiennachzug innert fünf Jahren

Dem Integrationsgedanken folgt auch die vorgesehene Revision der
Begrenzungsverordnung. Sie konkretisiert einen entsprechenden Beschluss des
Parlaments im Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG).
Neu ist für den Familiennachzug von Personen mit einer
Aufenthaltsbewilligung eine Frist vorgesehen. Sie dürfen ihre
Familienangehörigen nur in den ersten fünf Jahren nach der Einreise
nachziehen; in Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Ein möglichst rascher
Nachzug der Kinder und Jugendlichen im Vorschul- und Schulalter trägt zu
guten Startchancen in die Arbeitswelt bei und verbessert die Integration in
Ausbildung und Beruf.

Weitere Auskünfte
Mario Tuor, Informationsdienst IMES, Tel. 031 324 31 50