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Bundesrat zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes

Bundesrat zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2003 die Ergebnisse
der Vernehmlassung und das weitere Vorgehen zur Teilrevision des
Fachhochschulgesetzes (FHSG) zur Kenntnis genommen. Er wird im Herbst -
nach Gesprächen des EVD mit der schweizerischen Konferenz der
kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die finanziellen
Rahmenbedingungen einer Integration der Bereiche Gesundheit, Soziales
und Kunst (GSK) - die Stossrichtung der Botschaft verabschieden. Zur
Vorlage haben sich alle Kantone, die politischen Parteien, alle
angeschriebenen Spitzenverbände sowie die hochschulpolitischen Organe
des Bundes und der Kantone vernehmen lassen.

Das Hauptinteresse der Vernehmlassenden, die während der dreimonatigen
Frist bis 28. März 2003 120 Stellungnahmen eingereicht haben, galt den
drei Kernpunkten Integration der Fachbereiche Gesundheit, Soziales und
Kunst (GSK) in die Regelungskompetenz des Bundes, Umsetzung der
Bologna-Deklaration auf Fachhochschulebene sowie den Zulassungs- und
Finanzierungsbestimmungen. Die Vorlage ist bei den
Vernehmlassungsteilnehmern umstritten. Während die meisten Kantone in
Übereinstimmung mit der schweizerischen Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren (EDK) die geplante Gesetzesrevision ablehnen,
stösst sie bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft auf grosse
Zustimmung.
Gründe für die  ablehnende Haltung der Kantone und der EDK sind unter
anderem die vorgeschlagene Überführung der GSK-Bereiche in die
Zuständigkeit des Bundes ohne eine Subventionierung, die mit derjenigen
für die  bestehenden Fachhochschulen unter Bundesaufsicht gleichwertig
wäre. Die Wirtschaft dagegen und insbesondere die Verbände aus den
Bereichen Gesundheit und Soziales sprechen sich in diesem Punkt trotz
minimaler Subventionierung mehrheitlich für die Teilrevision aus.
Weiter vertritt die EDK mit Blick auf das bis 2008 geplante
Hochschulförderungsgesetz die Überzeugung, dass die Einführung der
Bachelor- und Masterstudiengänge an Fachhochschulen als Übergangslösung
auch gestützt auf das geltende Fachhochschulgesetz erfolgen könne. Die
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des so genannten
Bologna-Systems wurden durch den Bund gründlich geprüft. Demgegenüber
erachten die Spitzenverbände der Wirtschaft eine gesetzliche Regelung
der Bachelor- / Master-Studiengänge für die Konkurrenzfähigkeit der
Fachhochschulen als notwendig und vordringlich. Gefordert wird, dass
mit der Einführung der Bachelor-Studiengänge keine Abwertung der
bisherigen dreijährigen Fachhochschulausbildung erfolge. Der Bachelor
müsse grundsätzlich berufsqualifizierend sein.
Nach Publikation der Vernehmlassungsergebnisse sind zusätzliche
Gespräche mit der EDK geplant. Vordringliches Ziel ist es, im
Revisionspunkt Integration GSK-Bereiche einen Konsens zu erzielen. Im
Anschluss an diese Gespräche wird der Bundesrat im Herbst die
Stossrichtung für die Botschaft der Teilrevision festlegen. Ziel
bleibt, das teilrevidierte Fachhochschulgesetz im Jahre 2005 in Kraft
zu setzen.

Vernehmlassungsbericht unter: www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen /
Revision Fachhochschulgesetz)

Beat Weber,
 Leistungsbereich Fachhochschulen,
 BBT,
 Tel: 031 324 25 79,
 beat.weber@bbt.admin.ch