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Bericht über die Abschreibung von zwei Motionen zur Gleichbehandlung von belgischen und schweizerischen Rentenbezügern

Bern, 25. Juni 2003

Pressemitteilung

Bericht über die Abschreibung von zwei Motionen zur Gleichbehandlung von
belgischen und schweizerischen Rentenbezügern

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung einen Bericht verabschiedet,
mit dem die eidgenössischen Räte aufgefordert werden, die Motionen Neirynck
und Paupe abzuschreiben. Die beiden identischen, am 14. Juni 2000
beziehungsweise 20. Juni 2001 eingereichten Motionen verlangen, dass der
Bund mit sofortiger Wirkung den von Belgien nicht übernommenen Teil der
Renten von Schweizer Staatsangehörigen zahlt, die an die
Sozialversicherungen der ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und
Ruanda-Urundi Beiträge geleistet haben.

Die Situation hat sich seit der Überweisung der Motionen stark verändert.
Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens im Personenverkehr
zwischen der Schweiz und der EU am 1. Juni 2002 erhalten die
Rentenberechtigten von Belgien indexierte Renten, wenn sie in der Schweiz
oder auf dem Gebiet eines EU-Mitglied­staates wohnhaft sind. Schweizer
Staatsangehörige, die in Drittstaaten wohnen (etwa 15 Perso­nen), erhalten
keine indexierten Renten, ausser wenn ein besonderes Abkommen zwischen dem
Drittstaat und Belgien besteht. Belgien behandelt damit die Schweizer gleich
wie EU-Staats­angehörige in der gleichen Situation, die auch keine
indexierten Renten erhalten. Diese Praxis Belgiens könnte sich in Zukunft
ändern, wenn das europäische Recht die EU-Mitgliedstaaten verpflichten
sollte, auch die Renten von Rentenberechtigten in Drittstaaten zu
indexieren.

Die finanzielle Lage des Bundes hat sich seit der Überweisung der Motionen
stark verschlechtert und hat den Bundesrat gezwungen, ein drastisches
Entlastungsprogramm auszuarbeiten. Es versteht sich von selbst, dass vor
einem solchen Hintergrund neue Ausgaben nur ins Auge gefasst werden können,
wenn sie besonders dringend oder besonders wichtig sind.

Der Bund hat zudem gegenüber Schweizer Staatsangehörigen aus den ehemaligen
Kolonien schon eine grosszügige Geste gemacht: In den Neunzigerjahren haben
285 Rentenberechtigte eine Finanzhilfe von insgesamt 20,6 Millionen Franken
erhalten. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, eine
zusätzliche Entschädigung zu beschliessen. Er unterbreitet deshalb den
eidgenössischen Räten einen Bericht, der die Abschreibung der Motionen
verlangt.

Weitere Auskünfte:

Gérald Délèze, EDA, Direktion für Völkerrecht, Tel. 031 322 31 91