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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bezeichnung neuer Safe Countries im Asylbereich

Bern, 25.06.2003. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Liste der
verfolgungssicheren Staaten ergänzt. Ab 1. August 2003 gelten auch Bosnien
und Herzegowina sowie Mazedonien als Safe Countries. Im weiteren wurden alle
EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten und die EFTA-Staaten als Safe
Countries erklärt.

Der Bundesrat kann auf Vorschlag des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF)
Herkunftsländer von Asylsuchenden, die als hinreichend verfolgungssicher
gelten, als Safe Countries bezeichnen. Massgebliche Kriterien dafür sind
insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte, die Anwendung
internationaler Konventionen im Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich sowie
eine signifikante Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen aus
dem betreffenden Land. Entsprechend diesen Kriterien hat der Bundesrat nach
eingehender Prüfung entschieden, neu auch Bosnien und Herzegowina sowie
Mazedonien zu Safe Countries zu erklären.

Die EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Malta, Polen,
die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und
die Republik Zypern sowie die EFTA-Staaten bilden eine enge
Wertegemeinschaft. Sie gelten als verfolgungssicher und sind etablierte,
gefestigte europäische Demokratien. Aus diesem Grund wurden sie als Gruppe
in die Safe Country-Liste aufgenommen.

Schnelle und effiziente Behandlung

Gemäss Asylgesetz muss auf Asylgesuche oder Beschwerden von Personen, die
aus einem Safe Country stammen, nicht eingetreten werden, es sei denn, es
lägen Hinweise auf eine Verfolgung vor. Das im Jahre 1990 eingeführte Safe
Country-Prinzip erlaubt somit dem BFF, Gesuche aus solchen Herkunftsländern
schnell und effizient zu behandeln. Gleichzeitig bleibt für tatsächlich
verfolgte Personen weiterhin die Möglichkeit offen, in der Schweiz Asyl zu
erhalten.
Zurzeit gelten folgende Länder als Safe Countries: Albanien, Bulgarien,
Gambia, Ghana, Indien, Litauen, Mongolei, Rumänien und Senegal.

Regelmässige Überprüfung

Das BFF überprüft mindestens einmal jährlich den Safe Country-Status eines
jeden Landes. Verschlechtert sich die Lage in einem Safe Country nachhaltig,
so beantragt das BFF dem Bundesrat unverzüglich den Widerruf des Status.

Im Jahre 2002 haben insgesamt 26'125 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz
gestellt. Davon entfielen 2'953 Gesuche (= 11,3%) auf Personen, die aus
Ländern stammten, welche der Bundesrat nun als Safe Countries bezeichnet
hat.

Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien und Kommunikation BFF, 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien und Kommunikation BFF, 031 325 98 80