Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Massnahmen zugunsten des Traubensafts

Massnahmen zugunsten des Traubensafts

Der Bundesrat hat heute beschlossen, Beiträge für die alkoholfreie
Verwertung eines Teils der Traubenernte 2003 auszurichten. Die gleiche
Massnahme war im vergangenen Jahr sowohl bei den Rebbauern wie auch bei
den Konsumentinnen und Konsumenten sehr erfolgreich. Die Aktion
beschränkt sich auf die Traubensorten Chasselas und Müller-Thurgau.

Der Weinsektor befindet sich gegenwärtig in einer schwierigen
Situation. Die liberalere Importregelung ist dafür jedoch nicht allein
verantwortlich. Vielmehr haben sich auch die Präferenzen der
Konsumentinnen und Konsumenten geändert. Die vom Bund geförderten
Umstellungen im Rebbau sind auch in diesem Jahr weiter fortgeschritten,
sie werden jedoch erst in zwei bis drei Jahren Wirkung zeigen. Der
Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Rebbau in diesem Herbst nochmals
mit einer Traubensaft-Aktion zu unterstützen. Die Massnahme entlastet
kurzfristig den Weissweinmarkt der Sorten Chasselas und Müller-Thurgau.
Mit den maximal 7 Millionen Franken werden rund 3,5 Millionen Liter,
oder 5 Prozent des Weisswein-Konsums, vom Markt genommen. In den am
stärksten betroffenen Weinbaugebieten sollten sich die Preise für
Trauben, die zu Saft, Sauser oder ähnlichen Produkten verarbeitet
werden, denjenigen für Wein angleichen. Die Finanzmittel werden nur
jenen Kantonen bereitgestellt, welche mindestens die
Produktionsbeschränkungen von 2002 fortschreiben.
Die Massnahme steht im Einklang mit der Strategie der Agrarpolitik
2007, wie sie das Parlament eben beschlossen hat. Dazu gehören die
Gewährung von Umstellungsbeiträgen sowie die Unterstützung der
Absatzförderung im Inland und beim Export. Im letzten Punkt wird
insbesondere von der Branche mehr Effizienz erwartet. Der Marktanteil
der Schweizer Weine beträgt gegenwärtig 42 Prozent. Der Bundesrat ist
überzeugt, dass dieser Anteil gehalten oder gar gesteigert werden kann.

Bundesamt für Landwirtschaft,
 Pierre Schauenberg,
 Tel. 031 324 84 21