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Keine Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses


MEDIENMITTEILUNG

Keine Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses

25. Jun 2003 (EFD) Es kann nicht im Interesse der Schweiz liegen, Geschäfte
anzuziehen, welche die Bestrebungen der Europäischen Union (EU) zur
Harmonisierung der Zinsenbesteuerung unterlaufen. Dies hält der Bundesrat in
seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Pierre Tillmanns (SP/VD)
fest. Hierzu stünden andere Mittel zur Verfügung als die Aufhebung des
schweizerischen Bankgeheimnisses. Zudem geniesse hierzulande der Schutz der
Privatsphäre einen hohen Stellenwert. Auch das Bankgeheimnis trage zu diesem
Schutz bei, bekräftigt die Regierung. Daher lehnt sie den entsprechenden
Vorstoss ab, in dem die Aufhebung des Bankgeheimnisses gefordert wird.

Nationalrat Tillmanns hatte in einer Motion vom 8. November 2002 gefordert,
das Bankgeheimnis aufzuheben und die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen,
damit den Steuer- und Strafbehörden bei begründetem Verdacht eine Ermittlung
bei den in der Schweiz ansässigen Finanzinstituten erlaubt wird.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat zunächst fest, dass der Schutz
der Privatsphäre in der Schweiz einen hohen Stellenwert geniesst. Auch das
Bankgeheimnis trage zu diesem Schutz bei. Dieses sei keineswegs
undurchdringbar, da es zahlreiche Bestimmungen enthalte, welche seinen
Missbrauch ahndeten und im Falle krimineller Machenschaften wie Bestechung,
Geldwäscherei oder Steuerbetrug den schweizerischen Behörden den Zugang zu
Bankinformationen eröffneten. Solche Auskünfte könnten auch im Rahmen von
Rechtshilfegesuchen an ausländische Behörden erbracht werden.

Weiter macht der Bundesrat einmal mehr geltend, dass es nicht im Interesse
der Schweiz liegen könne, Geschäfte anzuziehen, welche die Bestrebungen der
EU zur Harmonisierung der Zinsenbesteuerung unterlaufen. Daher sei die
Schweiz im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU bereit, im
Rahmen ihrer eigenen Rechtsordnung und unter der Wahrung des
Bankgeheimnisses nach Wegen zu suchen, ein solches Ausweichen auf die
Schweiz möglichst unattraktiv zu machen. Hierzu stünden andere Mittel zur
Verfügung als die Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses. Die
Schweiz, so der Bundesrat weiter, habe zugunsten der EU vorgeschlagen, auf
allen aus dem Ausland stammenden Zinseinkünften, die über schweizerische
Zwischenstellen an eine in der EU wohnhafte natürliche Person bezahlt
werden, eine Zahlstellensteuer von bis zu 35 Prozent zu erheben. Damit sei
der EU ein dem Meldesystem mindestens gleichwertiges Angebot unterbreitet
worden. Am 3. Juni 2003 habe der EU-Finanzministerrat einem
Staatsvertragsentwurf zugestimmt.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Auskunft: François Bastian, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 52

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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