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Entlassungen bei der Swiss: Arbeitsmarktliche Massnahmen: Vermeidung

Entlassungen bei der Swiss: Arbeitsmarktliche Massnahmen: Vermeidung
und Milderung von Härtefällen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) bereitet in Zusammenarbeit
mit den Kantonen arbeitsmarktliche Massnahmen vor, um sozialen
Härtefällen in Folge der Restrukturierung der Swiss vorzubeugen.

Durch den Geschäftseinbruch sieht sich die Swiss zu einem massiven
Stellenabbau gezwungen. Darüber hinaus ist mit weiteren indirekten
Entlassungen im unmittelbaren Flughafenbetrieb und bei Zulieferern zu
rechnen. Es handelt sich um gestaffelte Abgänge unter Einhaltung der
Kündigungsfristen.

Wie bei anderen Entlassungen grösseren Ausmasses stehen über die
ordentlichen Dienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungsstellen
(RAV) hinaus insbesondere die folgenden Massnahmen zur Verfügung:

Massnahme
Beschreibung
Betriebliches Arbeitsmarktzentrum (BAZ)
Das BAZ soll früh, noch im Betrieb und unabhängig vom Wohnort den von
Arbeitslosigkeit Bedrohten jene Dienste (Beratung, Stellenzentrum,
Hilfe bei Stellenbewerbung, Kurse, usw.) anbieten, die es ihnen
ermöglichen, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine neue Stelle zu
finden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern
möglich und von Vorteil.
Transferorganisation (TO)
Eine TO ist eine Institution, welche die von einer Massenentlassung
betroffenen Personen mit einem speziellen Profil, mit einem auf sie
zugeschnittenen breit gefächerten, professionellen Angebot
(Vermittlung, Qualifizierung, Beschäftigung) unterstützt.
Weiterbildung
Es sind verschiedene Qualifizierungsmassnahmen möglich: von einem
einfachen Standortbestimmungs- oder Bewerbungskurs bis zur fachlichen
Weiterbildung.
Einarbeitungszuschüs-se (EAZ)
Die Einarbeitungszuschüsse sollen neue Arbeitgeber dazu motivieren,
Arbeitskräfte zu beschäftigen, die eine ausserordentliche Einarbeitung
benötigen und die sie sonst nicht anstellen würden.
Pilotprojekt
Erproben neuer Instrumente, die entweder die dauerhafte
Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt fördern oder
durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit bestehende Arbeitsplätze
erhalten.
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
Die Versicherung ermöglicht die Aufnahme einer selbständigen
Erwerbstätigkeit, indem sie
den Versicherten während der Planungsphase zum Aufbau einer
selbständigen Erwerbstätigkeit finanziell unterstützt und/oderden
Versicherten durch die Übernahme des Verlustrisikos unterstützt.

Den Massnahmen liegt das Ziel der Vermittlung bereits während der
Kündigungsfrist oder der raschestmöglichen arbeitsmarktlichen
Wiedereingliederung zugrunde.

Das seco bereitet in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die
Umsetzung der  Massnahmen vor.

Jean-Luc Nordmann,
 Direktor für Arbeit im seco,
 Tel. 031 322 29 26

 Rita Baldegger,
 Leiterin Kommunikation / Information,
 Tel. 031 323 37 90