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Bekämpfung der Geldwäscherei: Schweiz begrüsst revidierte FATF-Empfehlungen


MEDIENMITTEILUNG

Bekämpfung der Geldwäscherei: Schweiz begrüsst revidierte FATF-Empfehlungen

20. Jun 2003 (EFD) Die Schweiz und die übrigen Mitgliedstaaten der
Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (FATF) haben die revidierten
Empfehlungen verabschiedet, die auf diesem Gebiet als neue internationale
Standards gelten werden. Eine Anpassung war nötig, um den veränderten
Geldwäschereimethoden sowie den bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der
40 Empfehlungen Rechnung zu tragen. Die Genehmigung der revidierten
Empfehlungen setzt einen Schlusspunkt hinter zwei Verhandlungsjahre, in
denen regelmässige Konsultationen mit breiten Wirtschaftskreisen
stattfanden. Die Schweiz, die der FATF seit deren Gründung im Jahr 1989
angehört, beteiligte sich aktiv an den Revisionsarbeiten. Einige der neuen
Regeln, namentlich diejenigen, welche die Identifikation des Kunden oder des
wirtschaftlich Berechtigten sowie die Sorgfaltspflicht gegenüber "politisch
exponierten Personen" betreffen, entstanden in Anlehnung an die Schweizer
Gesetzgebung, so dass diese bereits weitgehend den revidierten
FATF-Empfehlungen entspricht. Der Bundesrat begrüsst das
Verhandlungsergebnis als guten Kompromiss, der für die Schweiz insgesamt
positiv ausfällt. Alle FATF-Mitglieder sind nun aufgerufen, die revidierten
Empfehlungen umzusetzen, damit die Geldwäscherei noch wirksamer bekämpft
werden kann.

Wichtigste Änderungen der FATF-Empfehlungen

- Definition der Geldwäscherei: diese Definition wurde breiter gefasst, um
der zunehmenden Verbreitung der internationalen Finanzkriminalität Rechnung
zu tragen. Zu den Vortaten der Geldwäscherei zählen neu die häufigsten
schweren Verbrechen, mit denen die Geldmittel beschafft werden, die
anschliessend gewaschen werden müssen. Die meisten dieser Delikte gelten im
Schweizer Recht bereits als Vortaten zur Geldwäscherei. Die Liste umfasst
jedoch auch eine begrenzte Anzahl von Straftaten, die nach Schweizer
Strafrecht noch nicht als Vortaten zur Geldwäscherei gelten: illegales
Einschleusen von Menschen, Fälschungen und Produktepiraterie,
Insiderdelikte, Kursmanipulation sowie Schmuggel. Ihre Aufnahme in die
Vortaten-Liste wird Anpassungen in der hiesigen Gesetzgebung nach sich
ziehen. Was den Schmuggel anbelangt, wird diese Deliktart in der Schweiz so
ausgelegt, dass nur schwere Formen von Abgabebetrug darunter zu verstehen
sind, das heisst nur solche Formen von Abgabebetrug, die von kriminellen
Organisationen im grossen Stil betrieben werden und bei denen es um hohe
Beträge geht.

- Kundenidentifikation: Die Empfehlungen über die Sorgfaltspflicht der
Banken und der übrigen Finanzintermediäre schreiben künftig allen
FATF-Mitgliedstaaten dieselben hohen Standards vor, welche die Schweiz für
die Identifikation der Kunden und der tatsächlichen wirtschaftlich
Berechtigten schon seit einigen Jahren praktiziert.

- Nichtbankensektor: Die Sorgfaltspflicht und die Meldepflicht bei Verdacht
auf Geldwäscherei wurden auf einige Berufe im Nichtbankensektor ausgedehnt
(Spielbanken, Rechtsanwälte und Notare, Buchhalter, Edelmetall- und
Edelsteinhändler, Immobilienhändler). In der Schweiz fallen diese
Berufskategorien - mit Ausnahme der Immobilien- und Edelsteinhändler -
bereits heute unter das Geldwäschereigesetz.

- Inhaberaktien und Trusts: Die Empfehlung über Gesellschaften mit
Inhaberaktien schreibt vor, dass bekannt sein muss, welche Aktionäre eine
solche Gesellschaft beherrschen, damit sich nicht Geldwäscher missbräuchlich
ihrer bedienen können. Analog dazu verlangt die Empfehlung über die Trusts,
dass den Behörden ein rascher Zugang zu den Informationen gewährt wird, die
sie über die Verwalter und Nutzniesser von Trust-Fonds benötigen.

- Amts- und Rechtshilfe: Die neuen Empfehlungen bezwecken auch eine
Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der
Geldwäscherei. Die neuen Bestimmungen entsprechen den Regeln, die von den
hiesigen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden angewendet werden.

Eine Task Force gegen die Geldwäscherei

Die FATF (Financial Action Task Force) bzw. GAFI (Groupe d'action financière
sur le blanchiment de capitaux) ist das wichtigste Gremium der
internationalen Zusammenarbeit gegen die Geldwäscherei. Diese Task Force
wurde 1989 in Paris gegründet. Ihre Hauptaufgabe ist es, Methoden der
Geldwäscherei aufzudecken, Empfehlungen für wirksame Gegenmassnahmen zu
entwickeln und die Politik zur Geldwäschereibekämpfung auf internationaler
Ebene mittels Minimalanforderungen zu vereinheitlichen. Die "40
Empfehlungen" bilden einen international anerkannten Standard, den ein Land
zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei einhalten sollte. Die Schweiz hat
sich von Beginn an aktiv an den Arbeiten der FATF beteiligt und spielt
namentlich im Bereich der Kundenidentifizierung und der übrigen
Sorgfaltspflichten eine Vorreiterrolle.

Auskunft:

Giovanni Colombo, Eidg. Finanzverwaltung, ++41 79 345 01 41

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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