Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

55. Tagung der Walfangkommission (IWC)

55. Tagung der Walfangkommission (IWC)

Die 55. Jahrestagung der IWC, an der eine schweizerische Delegation
teilgenommen hat, fand vom 16. bis 19. Juni 2003 in Berlin
(Deutschland) statt. Die IWC hat beschlossen, sich in Zukunft vermehrt
dem Walschutz anzunehmen. Allerdings ist das Gesprächsklima der IWC
nach wie vor schlecht; wirkliche Diskussionen zu Problemen und Anträgen
im Hinblick auf eine Einigung werden nicht geführt.

Die schweizerische Delegation zeigt sich mit dem Ausgang der Tagung
angesichts der verfahrenen Situation innerhalb der IWC befriedigt: Die
Walfangkommission hat beschlossen, dass sie sich in Zukunft vermehrt
den Gefährdungen der Walbestände durch andere Gefahren als die Bejagung
annehmen will. Sie hat beschlossen, einen neuen Ausschuss einzusetzen,
der sich verstärkt mit Schutzmassnahmen beschäftigen wird. Allerdings
wird dieser Ausschuss nicht von allen Ländern mitgetragen, die in der
Kommission vertreten sind. So hat Japan bereits erklärt, dass es sich
an den Arbeiten dieses Ausschusses nicht beteiligen werde. Die Schweiz
hat dem neuen Ausschuss zugestimmt, da in diesem Fragen angesprochen
werden können, die nicht direkt mit dem Fang von Walen zusammenhängen:
Die Zerstörung des Lebensraums, chemische Schadstoffe, der
Klimawandel, der sogenannte «Beifang» in Fischernetzen und die
zunehmenden Störungen durch Lärm sowie die Kollision mit Schiffen
gefährden heutzutage die Wale mehr als die Bejagung. Die Errichtung
dieses Ausschusses wird deshalb von der Schweiz begrüsst.
Die Einsetzung dieses Ausschusses bedeutet aber nicht, dass die
Internationale Walfangkommission nun in eine Internationale
Walschutzkommission umgewandelt würde: Die Kommission hat nach wie vor
die Aufgabe - unter Beachtung, dass die Meeressäuger einen Reichtum
darstellen, der den zukünftigen Generationen erhalten werden muss -,
die Walfangaktivitäten zu regeln. Die Schweiz wird deshalb die
Arbeiten der Kommission für einen neuen Bewirtschaftungsplan weiterhin
verfolgen. Die Schweiz ist  - wie auch andere Länder - der Überzeugung,
dass die Annahme eines einschränkenden Bewirtschaftungsplans, der von
allen Ländern eingehalten werden muss, die Situation der Walbestände
gegenüber der heutigen Situation verbessern würde. An der
diesjährigen Tagung sind allerdings diesbezüglich keine
Fortschritte erzielt worden.
Die Kommission konnte sich zum wiederholten Male nicht über die
Errichtung neuer Schutzgebiete im Südpazifik und im Südatlantik
einigen. Die Schweiz hat der Errichtung der neuen Schutzgebiete
zugestimmt, da diese - wie bei uns Jagdbanngebiete - den Tieren ein
Rückzugsgebiet geben.
Die Aufhebung des seit 1986 geltenden Moratoriums für den kommerziellen
Walfang stand nicht zur Diskussion. Auch wurden die Anträge Japans auf
die Zuteilung von Quoten für einen Walfang in der Küstennähe abgelehnt.
Die Schweizer Delegation bestehend aus dem Delegationsleiter Dr. Thomas
Althaus (Bundesamt für Veterinärwesen) und Martin Krebs (EDA,
Politische Abteilung III) wünscht sich, dass in Zukunft die
Diskussionen der Internationalen Walfangkommission weniger polarisiert
sind und sich die Walfangbefürworter und Walfanggegner nicht mehr so
unversöhnlich gegenüber stehen und auf Kompromisse einigen können -
zum Wohle der Wale.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, 031 / 323 85 08