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55. Tagung der Walfangkommission (IWC)

55. Tagung der Walfangkommission (IWC):

19. Juni 2003
Die 55. Jahrestagung der IWC, an der eine schweizerische Delegation
teilgenommen hat, fand vom 16. bis 19. Juni 2003 in Berlin (Deutschland)
statt. Die IWC hat be­schlos­sen, sich in Zukunft vermehrt dem Walschutz
anzunehmen. Allerdings ist das Ge­sprächs­klima der IWC nach wie vor
schlecht; wirkliche Diskussionen zu Problemen und Anträgen im Hinblick auf
eine Einigung werden nicht geführt.

Die schweizerische Delegation zeigt sich mit dem Ausgang der Tagung
angesichts der ver­fahrenen Situation innerhalb der IWC befriedigt: Die
Walfangkommission hat beschlossen, dass sie sich in Zu­kunft vermehrt den
Gefährdungen der Walbestände durch andere Gefahren als die Bejagung
an­nehmen will. Sie hat beschlossen, einen neuen Ausschuss einzusetzen, der
sich verstärkt mit Schutzmassnahmen beschäftigen wird. Allerdings wird
dieser Ausschuss nicht von allen Län­dern mitgetragen, die in der Kommission
vertreten sind. So hat Japan bereits erklärt, dass es sich an den Arbeiten
dieses Ausschusses nicht beteiligen werde. Die Schweiz hat dem neuen
Ausschuss zugestimmt, da in diesem Fragen angesprochen werden können, die
nicht direkt mit dem Fang von Walen zusammenhängen: Die Zerstörung des
Lebensraums, che­mische Schadstoffe, der Klimawandel, der sogenannte
«Beifang» in Fischernetzen und die zunehmenden Störungen durch Lärm sowie
die Kollision mit Schiffen gefährden heut­zu­tage die Wale mehr als die
Bejagung. Die Errichtung dieses Ausschusses wird deshalb von der Schweiz
begrüsst.

Die Einsetzung dieses Ausschusses bedeutet aber nicht, dass die
Internationale Walfang­kommission nun in eine Internationale
Walschutzkommission umgewandelt würde: Die Kom­mission hat nach wie vor die
Aufgabe - unter Beachtung, dass die Meeressäuger einen Reich­tum darstellen,
der den zukünftigen Generationen erhalten werden muss -, die
Wal­fang­aktivitäten zu regeln. Die Schweiz wird deshalb die Arbeiten der
Kommission für einen neuen Bewirtschaftungsplan weiterhin verfolgen. Die
Schweiz ist  - wie auch andere Länder - der Überzeugung, dass die Annahme
eines einschränkenden Bewirtschaftungsplans, der von allen Ländern
eingehalten werden muss, die Situation der Walbestände gegenüber der
heu­­ti­gen Situation verbessern würde. An der diesjährigen Tagung sind
allerdings dies­be­züg­lich kei­ne Fortschritte erzielt worden.

Die Kommission konnte sich zum wiederholten Male nicht über die Errichtung
neuer Schutz­ge­biete im Südpazifik und im Südatlantik einigen. Die Schweiz
hat der Errichtung der neuen Schutz­gebiete zugestimmt, da diese - wie bei
uns Jagdbanngebiete - den Tieren ein Rück­zugs­gebiet geben.

Die Aufhebung des seit 1986 geltenden Moratoriums für den kommerziellen
Walfang stand nicht zur Diskussion. Auch wurden die Anträge Japans auf die
Zuteilung von Quoten für einen Walfang in der Küstennähe abgelehnt.

Die Schweizer Delegation bestehend aus dem Delegationsleiter Dr. Thomas
Althaus (Bun­des­amt für Veterinärwesen) und Martin Krebs (EDA, Politische
Abteilung III) wünscht sich, dass in Zukunft die Diskussionen der
Internationalen Walfangkommission weniger polarisiert sind und sich die
Walfangbefürworter und Walfanggegner nicht mehr so unversöhnlich ge­gen­über
stehen und auf Kompromisse einigen können - zum Wohle der Wale.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Auskunft:    Thomas Althaus, Leiter Artenschutz
031 / 323 85 08