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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und

Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und
Konsumenten (KIG) vom 5. Oktober 1990

Anlässlich seiner letzten Sitzung vom 16. Juni 2003 hat der Bundesrat
bestätigt, dass die Information und der Schutz der Konsumentinnen und
Konsumenten verbessert werden müssen. Er hat deshalb entschieden, die
weiteren Revisionsarbeiten des KIG und der spezifischen Gesetze in
diesem Bereich dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zu übertragen. Das
KIG stammt aus dem Jahr 1990 und vermag nach Ansicht der Regierung in
seiner heutigen Fassung der raschen Entwicklung des Marktes nicht mehr
gerecht zu werden.

Das heutige Gesetz beschränkt sich praktisch nur darauf, die
Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen zu regeln. Diese finanzielle
Unterstützung ist damals eingeführt worden, um den Konsumentinnen und
Konsumenten eine neutrale und objektive Information zu gewährleisten.
Angesichts der Fülle von Gütern und Dienstleistungen, die auf den Markt
strömen, und deren Komplexität, haben die Konsumentinnen und
Konsumenten allzu oft Mühe, ihre Rechte wahren zu können.

Anlässlich der Sitzung hat der Bundesrat ausserdem von der Empfehlung
der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen vom 4. Mai 2003
zur aktuellen KIG-Revision Kenntnis genommen. Darin spricht sich die
Kommission dafür aus, den gesetzlichen Rahmen gegenüber heute zu
verstärken, insbesondere was die Sanktionen anbelangt. Ziel ist es, die
präventive Wirkung zu erhöhen, um so Missbräuche zu Lasten der
Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaftsakteure zu vermeiden,
die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Christophe Hans,
 Sprecher des EVD,
 Tel. 031 322 20 07