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Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen

Massnahmen des Bundes zur administrativen Entlastung in den Unternehmen

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2003 Massnahmen zur administrativen
Entlastung von Unternehmen beschlossen. Das Schwergewicht liegt auf der
besseren Koordination der vielfältigen Angaben, welche die Unternehmen
kraft bundesrechtlicher Vorschriften bereitzustellen haben. Die
Massnahmen werden gestaffelt ab Ende dieses Jahres verwirklicht.

Ein elektronisches Expertensystem für die Bestimmung des
AHV-pflichtigen Lohnes soll durch Angebote anderer Bundesstellen
ausgebaut werden. Es soll namentlich auch die Abführung der
Quellensteuern und die Erstellung der Lohnausweise unterstützen. Weiter
soll die vom Parlament bereits verlangte Möglichkeit zur einjährigen
Veranlagung der Mehrwertsteuer geboten werden. Damit können die
Schlussabrechnungen mit den Sozialversicherungen und die verschiedenen
Steuererklärungen in einem Zug erledigt werden. Handbücher für den
Behördenverkehr im Bereich der amtlichen Statistik oder
branchenbezogene Führer durch das Bundesrecht - etwa im Umweltbereich -
sollen die KMU in Zukunft besser leiten.Massnahmen zur administrativen
Entlastung von KMU waren vom Vorsteher des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements bereits anlässlich der Vorstellung der
KMU-Politik des EVD am 23. Mai 2003 angekündigt worden. Im neu
vorgelegten Bericht erfolgt nun eine systematische Untersuchung der
administrativen Vorgänge in den Unternehmen mit dem Ziel, den kleinen
und mittleren Unternehmen eine rationellere Erfüllung der Auflagen
staatlicher Stellen zu gestatten.

Peter Balastèr,
 seco,
 Leistungsbereich Wirtschaftspolitische Grundlagen,
 Leiter Ressort Wachstumspolitik und Strukturreformen,
 Tel. 031 322 21 18