Bundesrat hebt überholte Notrechtserlasse
auf
Der Bundesrat hat insgesamt 23 gegenstandslos
gewordene Erlasse aufgehoben, die er seinerzeit im Hinblick auf den Eintritt
ausserordentlicher Ereignisse vorsorglich genehmigt oder zur Kenntnis genommen
hatte. Damit wird das in den 90er Jahren von der Bundeskanzlei im Einvernehmen
mit den Departementen eingeleitete Projekt "Bereinigung des Notrechts des Bundes" beendet.
Der Bundesrat
hatte vor allem in der Zeit zwischen 1950 und 1985 verschiedene von den
Departementen erarbeitete Erlasse vorsorglich genehmigt oder zur Kenntnis
genommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass den möglichen
Bedrohungsszenarien mit rechtlichen Mitteln begegnet werden könnte.
Die mit dem Ende
des Kalten Krieges eingetretene Veränderung der sicherheitspolitischen Lage, der
seither erfolgte Ausbau des ordentlichen Rechts sowie veränderte Vorstellungen
haben dazu geführt, dass die noch vorhandenen vorbereiteten Notrechtserlasse aus
heutiger Sicht als überholt und nicht mehr tauglich zu betrachten sind.
Der Bundesrat
traf seinen Entscheid gestützt auf den Antrag einer in den 90er Jahren
eingesetzten interdepartementalen, von der Bundeskanzlei geleiteten
Arbeitsgruppe "Bereinigung des Notrechts des Bundes".
In Zukunft sollen die
erforderlichen Bestimmungen situativ, das heisst jeweils erst unmittelbar vor
dem Eintritt einer ausserordentlichen Situation, erlassen werden. Dabei ist
vermehrt von den im ordentlichen Recht bestehenden besonderen Bestimmungen
auszugehen, die den Bundesrat ermächtigen, entsprechende Massnahmen zu treffen.
Diese Bestimmungen sollen auf ihre Zweckmässigkeit, Notwendigkeit und Aktualität
hin überprüft werden. Zur Unterstützung dieses Anliegens sollen für
Bundesstellen, die Erlasse vorbereiten, Hilfestellungen in Form von besonderen
Anleitungen erarbeitet werden.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Bern, 16. Juni
2003
Weitere Auskünfte:
Thomas Sägesser,
Sektion Recht, Tel. 031 322 41 51
Laurenz Rotach,
Sektion Recht, Tel. 031 322 37 28