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Der Bund beteiligt sich an der Stiftung «Safety in Adventures»

3003 Bern, 16. Juni 2003

Medieninformation

Der Bund beteiligt sich an der Stiftung «Safety in Adventures»

Der Bundesrat hat die Mitgründung der Stiftung «Safety in Adventures» durch
den Bund genehmigt. Die Stiftung setzt sich in der ganzen Schweiz für die
Sicherheit von
Adventure- und Outdoor-Angeboten, die einem breiten Publikum zugänglich
sind, ein. Sie kann Firmen, die sich über einen hohen Sicherheitsstandard in
der Ausbildung ausgewiesen haben, ein Label an vergeben.

Als Folge des Canyoning-Unfalles vom 27. Juli 1999 wurde das Bundesamt für
Sport Magglingen (BASPO) durch den damaligen Chef des Eidg. Departementes
für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt,
einheitliche Ausbildungsrichtlinien für Canyoning auszuarbeiten. Daneben
wurde ein sogenannter Canyoning-Kodex für Anbieter erstellt, der Sicherheit
und Qualität der kommerziellen Tätigkeiten in diesem Bereich sicher stellen
soll.

Gleichzeitig wurden durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
Vorarbeiten für eine gesamtschweizerische Stiftung für Trendsport unter dem
Titel «Safety in Adventures» initiiert. Das Konzept basiert auf der Idee
einer Zertifizierung von Outdoor- und Adventure-Anbietern, welche die
Einhaltung der Ausbildungsrichtlinien sowie von branchenüblichen Kriterien
gewährleisten. Der Bund wurde von Beginn weg auf Grund seiner Sach- und
Fachkompetenz in die Vorbereitungsarbeiten miteinbezogen.

Durch die Einsitznahme eines Vertreters des Bundes in der neu zu gründenden
Stiftung «Safety in Adventures» kann auch weiterhin effektiv Einfluss auf
zukünftige Entwicklungen und Entscheidprozesse von Organisationen im Bereich
der Sportförderung genommen werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat den
Direktor des BASPO ermächtigt, die Schweizerische Eidgenossenschaft bei der
Stiftungsgründung mit seiner Unterschrift rechtsgültig zu vertreten.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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