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Bericht über Korruptionsprävention


MEDIENMITTEILUNG

Bericht über Korruptionsprävention

16. Jun 2003 (EFD) In den öffentlichen Verwaltungen der Schweiz wird die
Korruption mit einer ganzen Reihe von Massnahmen bekämpft. Der Bundesrat hat
heute einen Bericht gutgeheissen, der einen Überblick über diese Massnahmen
gibt. Im Anhang enthält der Bericht Hinweise zur Anwendung des Verbots der
Vorteilsannahme in der Bundesverwaltung.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates reichte 1999 - anlässlich
der Revision des Korruptionsstrafrechts - ein Postulat ein, das die Prüfung
von verschiedenen Massnahmen zur Korruptionsprävention in den öffentlichen
Verwaltungen verlangte. In Erfüllung dieses Postulats hat der Bundesrat
heute einen "Bericht über Korruptionsprävention" gutgeheissen.

Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die unter der Leitung
des Eidgenössischen Personalamts EPA stand und in der Bundesstellen aus
mehreren Departementen vertreten waren. Kantonale Stellen hatten
Gelegenheit, Anregungen einzubringen und zu einem Berichtsentwurf Stellung
zu nehmen.

Der Erfolg der Korruptionsprävention hängt, wie der Bericht betont, nicht in
erster Linie von einzelnen Instrumenten ab. Entscheidend ist vielmehr das
Zusammenspiel einer ganzen Reihe von Massnahmen. Dazu gehören beispielsweise
personalrechtliche Vorschriften über die Annahme von Geschenken und über
Nebenbeschäftigungen, wirksame interne Kontrollsysteme und die
Sensibilisierung der Angestellten für Korruptionsgefährdungen und
Präventionsmöglichkeiten.

Ein Thema, das im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention immer wieder zu
reden gibt, ist die Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen durch
Angestellte der öffentlichen Verwaltungen. In der Bundesverwaltung ist die
Vorteilsannahme grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise zulässig ist nur die
Annahme von Vorteilen, die geringfügig und sozial üblich sind. Die bewusst
offen formulierte Regelung erlaubt Lösungen, die auf jeweilige Situation
zugeschnitten sind. Der Bericht bietet in einem Anhang Hilfe zur
Konkretisierung dieser Vorschriften im Arbeitsalltag.

Auskunft: Ulrich Schneider, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 01 82

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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