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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Änderung der Pflanzenschutzverordnung

Änderung der Pflanzenschutzverordnung

Der Bundesrat hat heute Änderungen der Pflanzenschutzverordnung
genehmigt, die eine besser Bekämpfung neuer Pflanzenschädlinge und
-krankheiten erlauben. Die Änderungen erleichtern auch den
Pflanzenhandel mit den Mitgliedländern der Europäischen Union (EU).

Das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht die
gegenseitige Anerkennung des Pflanzenpasses vor. Der Pass bietet Gewähr
für die phytosanitäre Qualität der Ware und erbringt den Nachweis, dass
die betreffenden Pflanzen frei sind von schädlichen
Quarantäneorganismen. Die Anerkennung des Passes bedingt jedoch die
Gleichwertigkeit der schweizerischen und europäischen Gesetzgebung in
Bezug auf die Massnahmen, die zur Bekämpfung von Quarantäneorganismen
getroffen werden.
Die Entscheide des Bundesrates tragen zu einer Annäherung der
Pflanzenschutzgesetzgebung bei. Sie dürften dem Gemischten Ausschuss
für Landwirtschaft die Anerkennung des Pflanzenpasses ermöglichen, was
schliesslich den Handel mit Pflanzen erleichtern wird.
Ein Teil der bundesrätlichen Beschlüsse betrifft die Schutzmassnahmen,
die bei der Einfuhr von Waren nicht europäischer Herkunft angewendet
werden. Sie werden auf den 1. Juli 2007 in Kraft treten. Die übrigen
Entscheide regeln die Einführung der Pflanzenpassregelung für neue
Pflanzen wie krautige Zierpflanzen und Gemüsepflanzgut. Diese letzten
Änderungen dürften erst nach der gegenseitigen Anerkennung des
Pflanzenpasses in Kraft treten.
Quarantäneorganismen können für die Landwirtschaft, den Gartenbau und
die Forstwirtschaft verheerende wirtschaftliche Konsequenzen haben. Der
Feuerbrand beispielsweise führt zu erheblichen Schäden sowohl in Apfel-
und Birnenanlagen als auch an Hochstammobstbäumen. Eine weitere
gefährliche Bakterienkrankheit ist die Braunfäule für Kartoffeln. Die
goldgelbe Vergilbung ist im Rebbau gefürchtet.

Bundesamt für Landwirtschaft,
 Abteilung Produktionsmittel,
 Olivier Félix,
 032 322 25 86 und

 Sektion Zertifizierung und Pflanzenschutz,
 Alfred Klay,
 032 322 25 65