Bundesrat genehmigt die "Ergänzung Landschaft" zum Richtplan des Kantons Thurgau
Medienmitteilung
Bundesrat genehmigt die "Ergänzung Landschaft" zum Richtplan des Kantons
Thurgau
Der Bundesrat hat heute die "Ergänzung Landschaft" zum Richtplan des Kantons
Thurgau genehmigt. Mit dieser Genehmigung erhalten die kantonalen Behörden
die Grundlage, um die Öko-Qualitätsverordnung zu vollziehen und um die
"Intensivlandwirtschaftszonen" im Sinne des Raumplanungsgesetzes
auszuscheiden .
Die Ergänzung des Richtplans durch das Kapitel "Landschaft" setzt wichtige
Leitplanken für den Landschaftsraum des Kantons Thurgau. Sie führt
wesentlich weiter als jene der Vorlage von 1996, die im Rahmen der
Gesamtüberarbeitung von der Genehmigung durch den Bundesrat ausgeklammert
worden war. Mit den Festlegungen der "Ergänzung Landschaft" wird der
bisherige punktuelle Schutz von Natur- und Landschaftsräumen geöffnet.
Zentrales Element dieser Öffnung ist ein Netzwerk, das im Rahmen einer
Gesamtbetrachtung die Funktionen und die Lebensräume von Fauna und Flora
verbindet. Das Netzwerk soll bestehende Ausbreitungshindernisse von Tier-
und Pflanzenarten beseitigen.
Der nun genehmigten Vorlage kommt über den Landschaftsschutz hinaus eine
wichtige Funktion bei der landwirtschaftlichen Planung zu. Die im Rahmen
eines gesamtkantonalen Landschaftsentwicklungskonzeptes erarbeiteten
Massnahmen des Kantons zur Bewahrung der landschaftlichen Werte und zur
Verbesserung der ökologischen Vielfalt schaffen die erforderlichen
Voraussetzungen zur Anwendung der Öko-Qualitätsverordnung des Bundes. Es
werden aber auch die nötigen Rahmenbedingungen zur Ausscheidung von
"Intensivlandwirtschaftszonen" im Sinne des Raumplanungsgesetzes gesetzt.
Die Regionen und Gemeinden wurden in die Erarbeitung des
Landschaftsentwicklungskonzeptes beigezogen. Die Bevölkerung sowie
Gemeinden, Regionen, Nachbarkantone und Organisationen konnten sich im
Rahmen des Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahrens zu den Inhalten des
Richtplans äussern.
Bern, 16. Juni 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Friedrich Weber, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 / 322 40
75, E-Mail: friedrich.weber@are.admin.ch oder
Rudolf Menzi, Information, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 / 322 40
55, E-Mail: rudolf.menzi@are.admin.ch
Beilagen: Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 12. Mai
2003