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Anpassung von technischen Fahrzeugsvorschriften an strengere Umwelt- und Verkehrssicherheitstandards

MEDIENMITTEILUNG

Anpassung von technischen Fahrzeugsvorschriften an strengere Umwelt- und
Verkehrssicherheitstandards

Der Bundesrat hat heute Anpassungen von technischen Fahrzeugvorschriften an
strengere Umwelt- und Verkehrssicherheitstandards vorgenommen und damit die
schweizerischen Bestimmungen mit den EU-Vorschriften harmonisiert. Strengere
Abgasvorschriften für Motorräder reduzieren den Schadstoffausstoss weiter
und tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei. Geschwindigkeitsbegrenzer
werden neu bei allen Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5
Tonnen und bei Personentransportwagen mit mehr als 9 Plätzen vorgeschrieben;
ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ebenfalls aus
Verkehrssicherheitsgründen werden Lastwagen neu mit einem vorderen
Unterfahrschutz ausgerüstet.

Strengere Abgasvorschriften für Motorräder

Mit der Richtlinie Nr. 2002/51/EG werden in der EU die Abgasvorschriften für
Motorräder in zwei Stufen (EURO 2 ab 2004 bzw. EURO 3 ab 2007) verschärft
und die Übergangsfristen für die Anwendung der zweiten Stufe für
Kleinmotorräder neu festgelegt. Mit der zeitgleichen Einführung soll auch in
der Schweiz der Schadstoffausstoss dieser Fahrzeuge weiter vermindert
werden.

Geschwindigkeitsbegrenzer für alle Last- und Gesellschaftswagen

Nach den derzeit geltenden Bestimmungen müssen schwere Motorwagen zum
Sachentransport mit einem Gesamtgewicht von mehr als 12'000kg und
Gesellschaftswagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10'000kg mit
Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüstet sein. Mit der Erweiterung der
Ausrüstungspflicht sind in Übereinstimmung mit der Richtlinie Nr. 2002/85/EG
alle schweren Motorwagen zum Sachentransport mit einem Gesamtgewicht von
mehr als 3'500kg (Lastwagen, Sattelschlepper, usw.) und alle Fahrzeuge zum
Personentransport mit mehr als 9 Plätzen (Gesellschaftswagen und Kleinbusse)
mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer auszurüsten. Die Anforderung gilt für
Fahrzeuge, die ab dem 1.°Januar 2005 importiert oder in der Schweiz
hergestellt werden.

Fahrzeuge mit Dieselmotoren nach EURO 3, welche nach dem 1. Oktober 2001
erstmals zugelassen wurden, sind entsprechend nachzurüsten. Der Einbau wird
bei diesen Fahrzeugen ab dem 1. Januar 2006 anlässlich der periodischen
Nachprüfung kontrolliert.

Vorderer Unterfahrschutz für Lastwagen

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird die Ausrüstung mit einem
vorderen Unterfahrschutz (Richtlinie Nr. 2000/40/EG) bei Lastwagen und
schweren Sattelschleppern vorgeschrieben. Bisher waren nur Seiten- und
Hinter-Unterfahrschutz pflichtig. Die Anwendung dieser Bestimmungen erfolgt
zeitgleich mit der EU. Sie gilt für Fahrzeuge, die ab dem 10. August 2003
importiert oder in der Schweiz hergestellt werden.

Bern, den 16. Juni 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen (ASTRA), 031 324 14 91

Beilage:

-          Verordnung über die technischen Anforderungen an
Strassenfahrzeuge (VTS )

-          Verordnung über technische  Anforderungen an Motorräder, Leicht-,
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge (TAFV 3)