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Beratungsfirmen: mehr Transparenz im Beschaffungswesen der Bundesverwaltung


MEDIENMITTEILUNG

Beratungsfirmen: mehr Transparenz im Beschaffungswesen der Bundesverwaltung

16. Jun 2003 (EFD) Beratungsfirmen sind mit Sorgfalt und Umsicht
auszuwählen. Dabei müssen vor der Beschaffung einer Dienstleistung Nutzen
und Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig geprüft werden. Ein sich in
Arbeit befindendes Beschaffungsstatistikkonzept werde mehr Transparenz in
das an sich schon geregelten Beschaffungswesen der Bundesverwaltung bringen.
Dies hält der Bundesrat in Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat
Hans Widmer (SP/LU) fest.

Mit einer Interpellation hatte Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) Auskunft über
die Auftragspraxis der Bundesverwaltung und der Bundesbetriebe gegenüber
Beratungs- und Revisionsfirmen verlangt.

Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass vor der Beschaffung
einer Leistung auf dem freien Markt der Nutzen und die Gefahren einer
externen Vergabe sorgfältig abgewogen werden sollen. Er vertritt die
Auffassung, dass vor jeder Vergabe eines externen Auftrags mit Sorgfalt und
Umsicht geprüft wird, ob und in welchem Umfang eine Leistung durch die
Bundesverwaltung selbst oder durch eine private Unternehmung erbracht werden
soll. Nicht zweckmässig ist der Beizug externer Dienstleistungen dort, wo
Daueraufgaben zu erfüllen seien und Kompetenzen eingekauft würden, die im
Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung intern selbst aufgebaut werden
müssten.

Weiter führt der Bundesrat in seiner Antwort aus, dass das
Beschaffungsverfahren in der Bundesverwaltung durch das Beschaffungsrecht
des Bundes (Bundesgesetz bzw. Verordnung über das öffentliche
Beschaffungswesen) zentral vorgegeben sei.

Die Bundesverwaltung, als öffentliche Auftraggeberin, müsse Beratungsfirmen
mit besonderer Sorgfalt und Umsicht auswählen sowie zielführend aktiv
steuern. Der Bundesrat beabsichtige jedoch nicht, Firmen losgelöst von
konkreten Beschaffungen auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen und
eine sog. Schwarze Liste zu führen. Er erachte diese Massnahme unter dem
Aspekt der Verhältnismässigkeit als problematisch, zudem fehle auch die
notwendige gesetzliche Grundlage.

Das Reformprogramm "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget" (FLAG)
habe gezeigt, dass notwendige Umsetzungsunterstützung durchaus mit
verwaltungsinternen Fachleuten/-stellen erfolgreich und weitestgehend ohne
Beizug externer Spezialisten erbracht werden könne. Der Bundesrat sei
bereit, diese Praxis fortzusetzen.

Mangels einer zentral geführten Statistik kann der Bundesrat die Frage,
welche Beratungs- und Consultingfirmen in den letzten zwei Jahren Beratungs-
und Studienaufträge erhalten haben und welche Kosten damit verbunden waren,
nicht beantworten. Das sich in Arbeit befindende neue
Beschaffungsstatistikkonzept werde jedoch dem berechtigten Anliegen nach
mehr Transparenz in diesem Bereich Rechnung tragen.

Auskunft: Rolf Jenzer, Eidg. Personalamt EPA, Tel. 031 322 70 02

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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