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Zusätzliche Nationalbankgewinnausschüttung an Bund und Kantone


MEDIENMITTEILUNG

Zusätzliche Nationalbankgewinnausschüttung an Bund und Kantone

13. Jun 2003 (EFD) Die Erträge aus den freien Aktiven der SNB
("Goldvermögen") sollen ab Frühling 2004 zu einem Drittel an den Bund und zu
zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden. Der jährliche
Ausschüttungsbetrag wird mit fortschreitenden Goldverkäufen von 300 Mio.
Franken im Jahr 2004 auf 500 Mio. ab 2006 ansteigen. Dies haben EFD und SNB
mittels einer zusätzlichen Gewinnausschüttungsvereinbarung festgelegt. Die
Zusatzvereinbarung stellt eine Übergangslösung dar und gilt bis zum
Inkrafttreten einer anderslautenden Rechtsgrundlage für die Verwendung der
von der SNB für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigten 1'300
Tonnen Gold.

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2003 Grundsatzentscheide zur Verwendung des
von der Nationalbank für die Geldpolitik nicht mehr benötigten Vermögens im
Gegenwert von 1'300 Tonnen Gold - den sog. "freien Aktiven" - getroffen.
Dieses Vermögen soll in seiner Substanz real erhalten und durch einen Fonds
bewirtschaftet werden. Die Erträge sollen während 30 Jahren an Bund (1/3)
und Kantone (2/3) ausgeschüttet werden. Nach den Sommerferien wird der
Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für eine Verfassungsgrundlage zur
Umsetzung dieses Vorschlags unterbreiten. Gleichzeitig hat der Bundesrat im
Januar das EFD beauftragt, als Übergangslösung bis zur definitiven Regelung
der Verwendung der freien Aktiven mit der SNB eine zusätzliche
Gewinnausschüttungsvereinbarung abzuschliessen. Diese Zusatzvereinbarung
liegt nun vor. Sie wurde dem Bundesrat am 6. Juni zur Kenntnis gebracht und
gestern vom SNB-Bankrat genehmigt.

Die Zusatzvereinbarung ergänzt die Gewinnausschüttungsvereinbarung von EFD
und SNB vom 5. April 2002, welche eine jährliche Ausschüttung von 2.5 Mrd.
Fr. an Bund und Kantone festlegt. Während die Hauptvereinbarung vom April
2002 die laufenden Nationalbankgewinne und den Abbau überschüssiger
Rückstellungen zum Inhalt hat, bezieht sich die Zusatzvereinbarung
ausschliesslich auf die auf den freien Aktiven anfallenden Erträge. Diese
Erträge sollen vorläufig gemäss geltendem Verteilschlüssel für die
SNB-Gewinne zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone
ausgeschüttet werden; die Verteilung unter den Kantonen erfolgt nach
Wohnbevölkerung und Finanzkraft. Die Zusatzvereinbarung ist befristet. Sie
gilt bis zum Inkrafttreten einer anderslautenden Rechtsgrundlage zur
Verwendung der freien Aktiven oder deren Erträge.

Die Zusatzvereinbarung sieht eine stetige Zunahme der Ausschüttung vor, da
mit den fortlaufenden Goldverkäufen ein weiterer Aufbau zinstragender
Aktiven einhergeht. Gestützt auf die Annahmen eines durchschnittlichen
Goldpreises von 15'000 Fr./kg und einer jährlichen Nominalrendite von 2.5 %
wurden folgende Ausschüttungssummen vereinbart:

Frühling 2004: 300 Mio. Fr.
Frühling 2005: 400 Mio. Fr.
ab Frühling 2006: 500 Mio. Fr.

Die angenommenen 2.5 % Nominalrendite stellen eine Schätzung dar, die dem
aktuellen Zinsumfeld Rechnung trägt.

Die Ertragsprognosen für die Zusatzvereinbarung werden gleichzeitig mit den
Prognosen der Hauptvereinbarung im Jahr 2007 einer Überprüfung unterzogen.
Zudem finden die im Rahmen der Hauptvereinbarung festgelegten Ober- und
Untergrenzen für den Bestand an Rückstellungen der SNB auch für die
Zusatzvereinbarung Anwendung: Sobald die Rückstellungen um mehr als 10 Mrd.
Franken von ihrer angestrebten Entwicklung abweichen, sind Anpassungen bei
der Gewinnausschüttung notwendig.

Auskunft:
Mariane Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 54 31
Werner Abegg, Schw. Nationalbank, Tel 01 631 32 67

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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