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Ferkelkastration: gleiche Absicht, anderer Weg

Ferkelkastration: gleiche Absicht, anderer Weg

Das heute durch den Schweizer Tierschutz STS breit bekanntgemachte
Kastrationsverbot für Ferkel ab 2009 in Norwegen hat keinen Einfluss
auf das entsprechende Vorgehen in der Schweiz: Das Bundesamt für
Veterinärwesen BVET wird seine verschiedenen Forschungsprojekte zur
Evaluierung verschiedener Alternativmethoden wie geplant abschliessen
und erst dann über ein allfälliges Verbot sowie die empfohlenen
Alternativen beschliessen.

Das norwegische Parlament hat im April 2002 ein Totalverbot der
Kastration männlicher Ferkel ab 1. Januar 2009 beschlossen. Als erste
Verschärfung darf bereits ab 1. August 2003 eine Ferkelkastration nur
noch unter Schmerzausschaltung und zwingend durch Tierärzte vorgenommen
werden. Norwegen hat sich für die Lokalanästhesie per Injektion
entschieden.

Das BVET unternimmt seit Jahren grosse Anstrengungen für die Forschung
nach Alternativen zur heute in der Schweiz erlaubten Ferkelkastration
ohne Schmerzausschaltung bis zum 14. Lebenstag und hat sich - in enger
Zusammenarbeit mit den Instituten der beiden veterinärmedizinischen
Fakultäten und der ETHZ sowie der Forschungsanstalt für Nutztiere RAP
in Posieux - ein wohl einmaliges Wissen in der Thematik erarbeitet. Das
BVET unterstützt seit 1996 insgesamt fünf Forschungsprojekte (die
meisten laufen noch), welche die möglichen Alternativen
wissenschaftlich untersuchen - und weiss heute: Die Lokalanästhesie
bedeutet für das Tier viel Stress (u.a. je eine Injektion in beide
Hoden), und bietet gleichzeitig eine ungenügende Schmerzausschaltung.

Vorgehen in der Schweiz: zuerst Wissen erlangen, dann Gesetze ändern

Das Vorgehen der Norweger ändert deshalb nichts am eingeschlagenen Weg
des BVET: Zuerst werden die möglichen Alternativen (Ebermast, Impfung
gegen Ebergeruch, Unterdrückung der Androstenonbildung,
Schmerzausschaltung) erforscht, und erst wenn Alternativen vorliegen,
die von allen Seiten -Produzenten, Tierschützer, Konsumenten -
akzeptiert werden, käme ein allfälliges Totalverbot der
Ferkelkastration in Betracht.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Myriam Holzner,
 Kommunikation
 031 / 323 85 68