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Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der

Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der
Jahrestagung in Berlin

Die 55. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet
in Berlin statt und dauert vom 16. bis 19. Juni 2003. Der Bundesrat hat
heute der Schweizer Delegation das Mandat erteilt: Die Schweiz wird
sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf
wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind und einvernehmliche
Lösungen gefunden werden.

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist nicht,
wie oftmals vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen. Neben dem
Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände verfolgt es im
Grundsatz das Ziel, die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer
Walbestände auf Grund moderner Managementmethoden sicherzustellen.
Dieses Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit
jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio.
Auf allen Weltmeeren ist heute allerdings ein Walfangmoratorium in
Kraft.
An der Jahrestagung 2003 werden unter anderen die folgenden Themen
behandelt:neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser
WalartenKontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten
Bewirtschaftungsschemas wissenschaftlicher Walfang Walfang der
Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien Tötungsmethoden
Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
Schutzgebiete

Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:Im Falle
der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein
Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer
eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten
Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich
nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem
Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist
und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen
kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben die Ergebnisse der
Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses Bewirtschaftungsschemas
widmet, abzuwarten.
Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das
Management der sogenannten «kleinen Walarten» in den Kompetenzbereich
der IWC fallen sollte.Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer
Walschutzzonen - unter der Voraussetzung, dass die Anträge
wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten im
Prinzip unterstützt werden.Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten
über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist
bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen
und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftlichen
Grundlagen abgestützt sind. Da Mandat des Bundesrates für die
schweizerische Delegation stimmt mit der Position unseres Landes in
anderen internationalen Umweltgremien sowie mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland überein. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch
weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb der
IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Die Schweiz wird in Berlin vertreten durch Dr. Thomas Althaus,
Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische
Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.

Siehe auch:
Medienrohstoff
unter www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html
Broschüre:
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des
Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet:
http://www.bvet.admin.ch/artenschutz/d/0_intro_artenschutz.html
(Artenschutz, Berichte und Publikationen, Walbroschüre)
http://www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)

Thomas Althaus,
 Leiter Artenschutz,
 Bundesamt für Veterinärwesen,
 Tel. 031 323 85 08