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Senior Beratung in der Bundesverwaltung


MEDIENMITTEILUNG

Senior Beratung in der Bundesverwaltung

05. Jun 2003 (EFD) Erfahrene Topkader erhalten in der Bundesverwaltung die
Möglichkeit, in eine beratende Funktion zu wechseln (Senior Beratung). Dies
hat der Bundesrat an der Sitzung vom 28. Mai beschlossen. Senior Beratung
wird aus den bestehenden Krediten finanziert.

Der Führungsauftrag von Topkadern ist auch im öffentlichen Dienst
anspruchsvoll und mit starkem beruflichem Engagement verbunden. Immer mehr
Kadermitarbeitende mit grosser Verantwortung interessieren sich gegen Ende
ihrer Berufskarriere für eine Möglichkeit, die Schwerpunkte neu zu setzen,
ohne auf eine attraktive berufliche Herausforderung verzichten zu müssen.
Diesem Bedürfnis entsprechend hat der Bundesrat die Verordnung über die
interne Beratung durch erfahrene Kader des Bundes (Senior Beratung)
erlassen. Die Arbeitsform der Senior Beratung steht dem obersten Kader für
die letzte Berufsphase (in der Regel ab 58 Jahren) offen. Sie trägt
einerseits zum Wissenserhalt und Erfahrungstransfer in der Bundesverwaltung
bei, wovon insbesondere nachrückende Kadergenerationen profitieren.
Andererseits bewirkt der Einsatz von bundesinternen Senior Beratenden eine
gewisse Umlagerung vom Einkauf externer Beratungsleistungen hin zur Nutzung
des bundesinternen Angebots. Dies ist auch mit Spareffekten verbunden.

Die Leistungen der Senior Beratenden sind auf die Bundesverwaltung
zugeschnitten. Im Einklang mit dem Aufgabenspektrum der Verwaltung erbringen
die Beratenden beispielsweise Beratungsleistungen in den Bereichen
Verwaltungsführung, Recht, Personal, Finanzen, Informatik,
Betriebswirtschaft oder im internationalen Bereich. Neben Expertisen, dem
Begleiten von Veränderungsvorhaben und dem Coachen von Nachwuchskräften
übernehmen sie auch Projektleitungsaufgaben, Funktionen im Rahmen der
Qualitätssicherung oder Stellvertretungsaufgaben.

Die Senior Beratenden sind in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis
im Rahmen des Bundespersonalgesetzes angestellt. Sie arbeiten nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, nicht aber gewinnorientiert. Ein Teil
ihres Lohns ist abhängig vom Auslastungsgrad.

Auskunft: Daniel Hirsbrunner, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 85 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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