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Bilaterale Verhandlungen II Schweiz - EU zur Zinsenbesteuerung -- Zinsenbesteuerung: EU-Ministerrat stimmt dem Staatsvertragsentwurf Schweiz-EU zu


MEDIENMITTEILUNG

Bilaterale Verhandlungen II Schweiz - EU zur Zinsenbesteuerung --
Zinsenbesteuerung: EU-Ministerrat stimmt dem Staatsvertragsentwurf
Schweiz-EU zu

04. Jun 2003 (EFD) Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass
die EU-Finanzminister die zwischen der Schweiz, der EU-Kommission und der
griechischen EU-Präsidenschaft am 6. März 2003 erzielte politische Einigung,
die anschliessend in den Staatsvertragsentwurf eingearbeitet wurde,
gutgeheissen und damit die Gleichwertigkeit der von der Schweiz angebotenen
Lösung anerkannt haben. Kernstück des Schweizer Angebots ist ein
Steuerrückbehalt von bis zu 35%. Damit stellt die Schweiz einerseits sicher,
dass die EU-Zinsenrichtlinie nicht über die Schweiz umgangen werden kann.
Andererseits bleiben die Schweizer Rechtsordnung und das Bankgeheimnis
gewahrt. Insgesamt ist die von der Schweiz angestrebte Stabilität des
Abkommens ausreichend gewährleistet. Zwischen der Schweiz und den
Mitgliedstaaten der EU werden mit der Anwendung des Abkommens die
Quellensteuern auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter
verbundenen Unternehmen abgeschafft unter Bedingungen, die grundsätzlich
auch EU-intern gelten. Im Verhältnis mit Spanien greift diese Regelung mit
Inkrafttreten der laufenden Revision des bilateralen
Doppelbesteuerungsabkommens im Punkt der Gewährung von Amtshilfe auf
Verlangen bei Steuerbetrug oder dergleichen. Die Schweiz ist zum
Vertragsabschluss bereit, sofern und sobald im Hinblick auf ein ausgewogenes
Gesamtresultat auch in den anderen Dossiers der Bilateralen II die noch
bestehenden Probleme ausgeräumt sind.

Am 3. Juni 2003 haben die EU-Finanzminister der Einigung mit der Schweiz zur
Zinsenbesteuerung zugestimmt. Der Bundesrat hat mit Befriedigung von dieser
Zustimmung im zuständigen EU-Ministerrat Kenntnis genommen. Die Schweiz hat
das Anliegen der EU stets geteilt, wonach Zinserträge von EU-Bürgern
angemessen zu besteuern sind. Mit einer grosszügigen Offerte, deren
Kernstück der Steuerrückbehalt zugunsten der EU-Mitgliedstaaten ist, hat die
Schweiz eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass die neue
EU-Lösung nicht über die Schweiz umgangen werden kann. Dieses Ergebnis ist
das Resultat von intensiven Verhandlungen in den vergangenen Monaten.

Weiteres Vorgehen und Bedingungen

Mit ihrer Bereitschaft zur Einführung eines Steuerrückbehalts hat die
Schweiz einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Frage der
Zinsenbesteuerung geleistet. Der Bundesrat erwartet, dass nun auch die
Verhandlungen in den übrigen Dossiers rasch abgeschlossen werden können.
Dies ist aus der Sicht der Schweiz eine Voraussetzung, damit ein insgesamt
ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann. Dieser Punkt ist für die
Schweiz zentral: Ein Abschluss der Verhandlungen bei der Zinsenbesteuerung
kann für die Schweiz nur Teil einer Gesamtlösung sein. Die Schweiz hat
diesen koordinierten Verhandlungsansatz immer wieder betont. Bevor das
Abkommen über die Zinsenbesteuerung paraphiert wird, müssen (ausser bei den
Dienstleistungen) auch in den anderen Dossiers die noch bestehenden Probleme
ausgeräumt und die entsprechenden Abkommen finalisiert werden. Ist das
geschehen, kann zum gemeinsamen Verhandlungs-Abschluss der bilateralen
Abkommen II geschritten werden. Lösungen für die einzelnen noch offenen
Punkte der restlichen Dossiers können nach Meinung der Schweiz rasch
gefunden werden.

Nach Abschluss der Bilateralen II wird der Bundesrat das interne
Genehmigungsverfahren rasch vorantreiben. Das Inkrafttreten für die EU
Richtlinie ist für den 1. Januar 2005 vorgesehen.

EFD- Rohstoff zum Vertragsinhalt: "Die wichtigsten Punkte der Einigung"
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/rohstoff/2003/06/zbvertrag.htm

EFD-Rohstoff zu Fachausdrücken: "Staatsvertragsentwurf Schweiz-EU zur
Zinsbesteuerung: Stichworte zu einzelnen Begriffen"
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/rohstoff/2003/06/zbfachausdr.htm

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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