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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gleichstellung der Staatsangehörigen im Nachbarstaat

Bern, 02.06.2003. In Liechtenstein wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer
sind seit 1. Juni 2003 mit den EWR-Staatsangehörigen gleichgestellt. Im
Gegenzug gewährt die Schweiz den bereits in der Schweiz wohnhaften
Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern die Gleichstellung mit den
EU/EFTA-Staatsangehörigen. Der entsprechende Notenaustausch wurde vom
Bundesrat an seiner letzten Sitzung genehmigt.

Der am 1. Juni 2003 in Kraft getretene Notenaustausch zwischen der Schweiz
und dem Fürstentum Liechtenstein im Bereich des Personenverkehrs ist
Bestandteil der EFTA-Konvention.

Neben dem Personenverkehr wird auch der Dienstleistungsverkehr zwischen
beiden Staaten liberalisiert. Dienstleistungen im Bereich des Gewerbes sind
bis zu 90 Arbeitstage bewilligungsfrei, aber meldepflichtig.

EFTA-Konvention als Grundlage

Am 21. Juni 2001 wurde das Abkommen zur Änderung der EFTA-Konvention
zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein
in Vaduz unterzeichnet. Liechtenstein lehnte damals die Ausdehnung des
Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EG auf das eigene Staatsgebiet mit Rücksicht
auf die im Rahmen des EWR getroffene Sonderlösung ab. Der vorliegende
Notenaustausch schliesst die erste Verhandlungsphase ab.

Weitere Auskünfte:
Martin Hirsbrunner, Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung
(IMES), Tel. 031 322 27 53