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Kosten aus den Lohnnachzahlungen können angerechnet werden

Zweiter Teilentscheid des Bundesrates zu den Zürcher Spitaltarifen

Bern, 02.06.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Tarife für jene Zürcher
Spitäler festgelegt, die infolge von Lohngleichheitsklagen ihrem Personal
Lohnnachzahlungen geleistet haben oder noch leisten werden. Er bestätigte
dabei seinen ersten Teilentscheid zur Beschwerde gegen die Zürcher
Spitaltarife. Zudem entschied er, dass die Kosten aus den Lohnnachzahlungen
an die Pauschalen angerechnet werden können.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte auf den 1. Januar 2000 neue
Spitaltarife für stationäre Pflichtleistungen verfügt. Dagegen erhob der
Verband Zürcher Krankenversicherer (VZKV; heute: santésuisse
Zürich-Schaffhausen) Beschwerde an den Bundesrat. Der VKZV beantragte, die
Tarife auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die bisherigen Tagestaxen
beizubehalten.

Am 27. Juni 2001 sistierte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
das Beschwerdeverfahren für jene Spitäler, die infolge von
Lohngleichheitsklagen durch Lohnnachzahlungen an das Personal betroffen
waren. Am 19. Dezember 2001 legte der Bundesrat in seinem ersten
Teilentscheid die Tarife für alle Spitäler neu auf der Basis eines
Kostendeckungsgrades von 46 Prozent fest (siehe Pressemitteilung des EJPD
vom 20. Dezember 2001). Die neuen Tarife galten aber vorerst nur für jene
Spitäler, die keine Lohnfortzahlungen leisten (Stadtspitäler Triemli und
Waid sowie Spital Bülach).

Pauschalen neu berechnet
In seinem zweiten Teilentscheid legte der Bundesrat nun fest, dass diese
Tarife auch für alle anderen Spitäler rückwirkend ab 1. Januar 2000 gelten.
Er entschied zudem, dass die Kosten aus den Lohnnachzahlungen an das
Personal zu den auf die Pauschalen des Jahres 2000 anrechenbaren Kosten
gehören. Damit wies er die Beschwerde der Krankenversicherer ab, die eine
Anrechnung ablehnten. Der Bundesrat hob aber die Pauschalen nicht in dem von
der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und den Spitälern verlangten
Ausmass an und berechnete die Pauschalen neu.

Weitere Auskünfte:
Josef Würsch, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 36