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Vernehmlassung zum Entlastungsprogramm 2003 eröffnet - Bundesrat visiert Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden an


MEDIENMITTEILUNG

Vernehmlassung zum Entlastungsprogramm 2003 eröffnet - Bundesrat visiert
Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden an

02. Jun 2003 (EFD) Das Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt, das
wegen der drastischen Verschlechterung der Steuereingänge nötig wurde, geht
in Vernehmlassung. Gemessen am geltenden Finanzplan bringt es für den
Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden. Es
setzt sich aus rund 70 Einzelmassnahmen zusammen und betrifft alle
Aufgabenbereiche des Bundes. Dennoch bleibt es weiterhin möglich,
Schwerpunkte zu setzen. So wird der Teuerungsausgleich bei AHV und IV nicht
angetastet, und im Bereich Bildung/Forschung/Technik ist ein jährliches
Wachstum von effektiv 4,5 % vorgesehen. Im Durchschnitt wachsen die Ausgaben
2002-2006 jährlich noch um 2,1 %. Angesichts der derzeit schwierigen
Situation im Bereich der 2. Säule verzichtet der Bundesrat darauf, eine
ergänzende steuerliche Massnahme im Bereich des Versicherungssparens zu
beantragen. Im Personalbereich hat er die Sparvorgabe auf rund 350 Millionen
festgelegt. Sie soll einerseits durch lohn- und rentenseitige Massnahmen
(tieferer Teuerungsausgleich), andererseits durch einen linearen Ab- bzw.
Umbau von rund 600 Stellen im zivilen Bereich der Verwaltung erreicht
werden. Darüber hinaus werden im Rahmen von Armee XXI bis 2010 auch im VBS
netto rund 2500 Stellen abgebaut. Im Vernehmlassungsbericht macht der
Bundesrat erneut deutlich, dass für den Fall, dass einzelne Einnahmenteile
dauerhaft wegbrechen würden bzw. das Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um
den Haushalt nachhaltig zu sanieren, steuerliche Massnahmen unausweichlich
sein dürften. Die Konsultationen zum Entlastungsprogramm sind in der Woche
vom 16. bis 20. Juni vorgesehen. Die Botschaft soll noch vor den
Sommerferien verabschiedet werden.

Das Herzstück der bundesrätlichen Sanierungsstrategie ist das haupt-sächlich
bei den Ausgaben ansetzende Entlastungsprogramm 2003. Es erfährt gegenüber
den Beschlüssen vom 30. April nur noch geringfügi-ge Änderungen. So
verzichtet der Bundesrat auf eine ergänzende steu-erliche Massnahme. Die
Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Promille musste aus terminlichen Gründen
fallen gelassen werden: Angesichts des erheblichen Umstellungsaufwands hätte
sich nur eine Kombination mit der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für die
IV rechtfertigen las-sen. Diese muss jedoch spätestens anfang 2004 dem Volk
unterbreitet werden, um rechtzeitig per 1.1.2005 in Kraft treten zu können.
Zu die-sem Zeitpunkt dürfte das Entlastungsprogramm noch in
parlamentari-scher Beratung stecken. Ebenfalls nicht weiter verfolgt wird
die Idee einer steuerlichen Massnahme im Bereich der Lebensversicherungen
(Stempelabgabe). Der Hauptgrund dafür ist die schwierige Situation der 2.
Säule.

Tabelle siehe
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/06/entlprog.htm

Kürzungen beim Personal

Konkretisiert hat der Bundesrat im weiteren die Sparmassnahmen beim
Personal. Er schlägt einen Mix von lohn- und stellenseitigen Massnahmen vor.
Zum einen sind Anpassungen des Teuerungsausgleichs auf Löhnen und Renten
vorgesehen. Zum andern sollen im zivilen Bereich der Verwaltung bis 2006 3%
der Stellen ab- bzw. umgebaut werden. Dabei sollen 200 Stellen zur
Alimentierung neuer und prioritärer Aufgaben in die Bundesratsreserve
fliessen, während 400 Stellen definitiv abgebaut werden. Um weitere rund
2500 Stellen wird bis 2010 im Rahmen von Armee XXI auch der Stellenetat des
VBS reduziert. Der Abbau soll sozialverträglich und nach Möglichkeit ohne
Entlassungen umgesetzt werden.

Verbesserungen von rund 3,4 Milliarden

Insgesamt besteht das Entlastungsprogramm aus über 70 Einzelmassnahmen.
Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt es für den
Bundeshaushalt im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,4 Milliarden. Davon
entfallen rund 85% auf ausgabenseitige Massnahmen. Für das Budgetjahr wird
ausgabenseitig eine Vorwirkung von rund 800 Millionen erwartet. Dazu ist es
nötig, dass zwei Elemente des Programms schon auf den 1. Januar 2004 in
Kraft treten können: einerseits die Massnahmen im Asylbreich, andererseits
die Streichung des für die Rentenhöhe bedeutungslosen Flexa-Beitrags für die
AHV . Für diese zwei Massnahmen beantragt der Bundesrat die dringliche
Inkraftsetzung. Die übrigen Gesetzesänderungen erfordernden Massnahmen
sollen erst 2005 in Kraft treten.

Konjunkturgerecht

Mit der zeitlich gestaffelten Umsetzung des Entlastungsprogramms wird dem
derzeit schleppenden Gang der Wirtschaft Rechnung getragen. Zu diesem Zweck
unterbreitet der Bundesrat im weiteren eine kleine Revision des
Finanzhaushaltgesetzes. Sie sieht vor, ein zum Zeitpunkt der Einführung der
Schuldenbremse vorhandenes strukturelles Defizit in vier Schritten
abzubauen. Damit kann der Bund seinem antizyklischen, derzeit expansiven
finanzpolitischen Kurs weiterhin treu bleiben und mit restriktiven Impulsen
zuwarten, bis die Wirtschaft wieder im Aufschwung ist. Das
Entlastungsprogramm 2003 wird damit nur geringfügige Bremseffekte zeitigen.
Eine von der Eidg. Finanzverwaltung bei der BAK Basel Economics in Auftrag
gegebene Studie kommt gemäss provisorischem Schlussbericht zum Ergebnis,
dass das Wirtschaftswachstum in den Jahren 2004-2006 durch die
Sparmassnahmen gerade um je 0,1 Prozentpunkte gedämpft wird (bei
Sparmassnahmen von 5 und mehr Milliarden wäre diese Bremswirkung deutlich
höher). Diesen Effekten stehen die Vorteile einer tieferen Zinsbelastung
(Sicherung der Handlungsfähigkeit), einer geringeren Beanspruchung der
Kapitalmärkte sowie der Vermeidung von Lastenabwälzungen auf künftige
Generationen gegenüber.

Das Setzen politischer Schwerpunkte bleibt weiterhin möglich

Auch die Aufgabenerfüllung wird durch das Entlastungsprogramm nicht in Frage
gestellt. Es bleibt im Gegenteil weiterhin möglich, politische Prioritäten
zu setzen. So wird dem Bereich Bildung, Forschung und Technologie gemessen
am Voranschlag 2003 ein jährliches Ausgabenwachstum von effektiv 4,5 Prozent
zugestanden.

Ebenfalls nicht angetastet wird die Kaufkrafterhaltung der AHV- und
IV-Renten. Im weiteren gelang es, Lastenabwälzungen auf die Kantone
weitgehend zu vermeiden. All dies wäre bei Einsparungen in der
Grössenordnung von 5 und mehr Milliarden, wie sie von einer Mehrheit des
Parlaments gefordert werden, nicht mehr möglich.

Weitergehende Entlastungen: steuerliche Massnahmen im Vordergrund

Der Bundesrat hält solche Vorgaben gerade im Lichte der von ihm in den
vergangenen Wochen intensiv geführte Diskussion um Sparstrategien
und -möglichkeiten weder für sachlich vertretbar noch für politisch
umsetzbar. Er macht im Vernehmlassungsbericht deshalb erneut deutlich, dass
bei einem dauerhaften Wegbrechen von Steuern und/oder bei Verwässerung des
Sanierungspakets im Parlament nach einnahmenseitigen Kompensationen gesucht
werden müsste. Er wird sich dazu bei Vorlage des Legislaturfinanzplans
2005-2007, der den eidg. Räten im Frühjahr des kommenden Jahres unterbreitet
wird, näher äussern. Der Bundesrat hebt im Vernehmlassungsbericht sodann
hervor, dass eine weitergehende Reduktion der Ausgabenentwicklung, sofern
sie politisch als notwendig erachtet wird, tiefgreifende Systemreformen
erfordern würde, z.B. im Bereich Soziales und Gesundheit. Solche können
jedoch nicht einem einmaligen Kraftakt überbürdet werden. Sie bedürfen
vielmehr einer längeren Vorbereitungs- und Beratungszeit und haben auch
bezüglich ihrer finanziellen Entlastungswirkung einen anderen Zeithorizont.

Einmalige Aussetzung des Mischindexes bei AHV und IV

Der Bundesrat schlägt vor, bei der nächsten Rentenanpassung (voraussichtlich
2006) einmalig nur die Teuerung auszugleichen. Der Lohnindex soll diesmal
nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Renten nach wie vor
steigen, aber weniger stark. So würde die Minimalrente aufgrund der heutigen
Annahmen von 1'055 auf 1'085 (statt 1'095)Franken pro Monat steigen und die
Maximalrente von 2'110 auf 2'170 (statt 2'190).

Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms
EnergieSchweiz

Gleichzeitig mit dem Entlastungsprogramm schickt der Bundesrat auch
Ersatzmassnahmen für den Wegfall der Finanzhilfen des Programms
EnergieSchweiz in die Vernehmlassung. Zur Diskussion gestellt werden
strengere Vorschriften über den Energieverbrauch von Geräten,
Motorfahrzeugen und Gebäuden, was einerseits Verordnungsänderungen (Geräte,
Motorfahrzeuge), andererseits eine Anpassung des Energiegesetzes (Gebäude)
erfordert. Sodann wird auch eine zweckgebundene Energielenkungsabgabe
unterbreitet, die einen Ertrag von ca. 60 Millionen pro Jahr ergeben würde
(0,04 Rp./kWh).

Verabschiedung der Botschaft vor den Sommerferien

Bereits im April hat der Bundesrat beschlossen, zum Entlastungsprogramm eine
konferenzielle Vernehmlassung durchzuführen. Zu den Konsultationen
eingeladen werden die ständigen Vernehmlassungsadressaten (Kantone,
politische Parteien, Spitzenverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmer).
Sämtliche Interessierten haben aber die Möglichkeit, sich bis 20. Juni
schriftlich vernehmen zu lassen. Die Erlassesentwürfe und der erläuternde
Bericht sind verfügbar unter:

http://www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/botschaften/. Sie können auch per
Post (EFV, Bernerhof, 3003 Bern) oder mail (michael.stalder@efv.admin.ch)
bestellt werden. Noch vor den Sommerferien will der Bundesrat die Botschaft
an die eidg. Räte endgültig verabschieden.

Tabelle siehe
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/06/entlprog.htm

Auskünfte:
Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel. 031 322 60 05
Karl Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch