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Die Schweiz nimmt an der "Globalen Partnerschaft gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen" teil

Bern, 28. Mai 2003

Pressemitteilung

Die Schweiz nimmt an der "Globalen Partnerschaft gegen die Weiterverbreitung
von Massenvernichtungswaffen" teil

Der Bundesrat hat die Teilnahme der Schweiz an der "Globalen Partnerschaft
gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und diesbezüglichem
Material" beschlossen. Damit unterstreicht die Schweiz ihr Engagement in der
weltweiten Chemiewaffenabrüstung.

Die G8-Mitgliedstaaten gründeten im Juni 2002 die "Globale Partnerschaft"
mit dem Ziel, Terroristen oder diejenigen, die ihnen Unterschlupf gewähren,
am Zugang zu Massenvernichtungswaffen zu hindern. Die Mitgliedstaaten
erklärten, bis zu 20 Milliarden US-Dollar für die Abrüstung und
Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen bereitzustellen. Diese
Gelder sollen in erster Linie Projekten in Russland zugute kommen. Die
Mitgliedstaaten riefen andere Staaten dazu auf, sich an der Partnerschaft zu
beteiligen. Die Prioritäten der Partnerschaft sind: Unterstützung der
Chemiewaffenabrüstung, Entsorgung der ausrangierten Nuklear-U-Boote und des
spaltbaren Materials sowie die zivile Beschäftigung jener Wissenschaftler,
die ein Know-how über Massenvernichtungswaffen haben.

Schweizer Engagement in der weltweiten Chemiewaffenabrüstung

Das schweizerische Parlament verabschiedete am 21. März 2003 die Botschaft
"Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung" mit einem Finanzrahmen
von 17 Millionen Franken. Die Gelder sollen hauptsächlich schweizerischen
Projekten in  Russland zugute kommen. Die Partnerschaft eröffnet der Schweiz
die Möglichkeit, ihren Beitrag an die Chemiewaffenabrüstung in Russland
besser mit den Anstrengungen anderer Geberstaaten zu koordinieren. Zudem
erhält sie günstigere Rahmenbedingungen für ihre Projekte. Dazu gehören
beispielsweise die Befreiung der Hilfe von Steuern des Empfängerlandes und
Regelungen betreffend allfällige Haftpflichtansprüche Dritter.

Keine finanziellen Verpflichtungen für die Schweiz

Für die Schweiz entstehen durch die Teilnahme an der Partnerschaft keine
zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen zu den bereits vom Parlament
genehmigten Mitteln für die Unterstützung der weltweiten
Chemiewaffenabrüstung. Die Teilnahme erfolgt in Form einer rechtlich
unverbindlichen Absichtserklärung. Es steht der Schweiz zudem frei, das
Vorgehen innerhalb der vorgegebenen Zielsetzungen selber zu wählen.

Weiterführende Informationen:
http://www.g7.utoronto.ca/summit/2002kananaskis/arms.html