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Erhöhung der Entschädigungsdauer bei Kurzarbeitsentschädigung

Erhöhung der Entschädigungsdauer bei Kurzarbeitsentschädigung

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 beschlossen, die Entschädigungsdauer
bei Kurzarbeit um 6 Monate von 12 auf 18 Monate noch einmal zu erhöhen.
Er berücksichtigt damit, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert
der gewünschten kurzen Zeit eingetreten ist. Er macht damit von einer
Möglichkeit Gebrauch, welche das Arbeitslosenversicherungsgesetz ihm
einräumt.

Der längere Bezug von Kurzarbeitsentschädigung hält die Unternehmen von
Entlassungen ab und erlaubt ihnen, die Facharbeitskräfte ihm Betrieb zu
behalten. Zudem bleiben die Arbeitnehmer in ihren Betrieben integriert,
sind sozial abgesichert und erhöhen nicht die Zahl der Arbeitslosen.
Unternehmen mit solider struktureller Basis haben schliesslich mit der
verlängerten Entschädigungsdauer die Möglichkeit, die momentane
Konjunkturbaisse zu überstehen und können somit vom zukünftigen
Wirtschaftsaufschwung profitieren.Die Erhöhung der Entschädigungsdauer
stellt eine Übergangslösung dar, denn sie soll nicht strukturelle
Anpassungen verhindern. Sie ist deshalb bis zum 31. März 2004
befristet.

Hans-Peter Egger,
 seco,
 Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung,
 Tel. 031 324 02 17