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Beitrag der Schweiz zur weltweiten Armutsminderung

Bern, 28.Mai 2003

Pressemitteilung

Beitrag der Schweiz zur weltweiten Armutsminderung

Der Bundesrat hat heute die "Botschaft über die Weiterführung der
technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von
Entwicklungsländern 2004 - 2007" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er
beantragt für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Südens
einen Rahmenkredit in der Höhe von 4,4 Milliarden Franken für mindestens
vier Jahre. Dieser Betrag macht fast zwei Drittel aller öffentlichen
Entwicklungshilfegelder aus.

In der Botschaft legt der Bundesrat dar, in welcher Weise sich die Schweiz
mit technischer Zusammenarbeit und Finanzhilfe für die Armutsminderung in
Ländern des Südens engagieren will. Dies geschieht zum einen bilateral mit
ausgewählten Partnerländern, zum andern im multilateralen Rahmen.

Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes soll einen Beitrag zur «Linderung
von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur
Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker
sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen» leisten, wie es die
Bundesverfassung und der Aussenpolitische Bericht 2000 vorsehen.
Gleichzeitig trägt die Entwicklungszusammenarbeit wesentlich zur
Positionierung der Schweiz im Ausland bei - in Entwicklungsländern, in
anderen Geberstaaten und in multilateralen Organisationen. Die
Entwicklungszusammenarbeit wirkt sich zudem auch in anderen Politikbereichen
positiv aus, sei dies durch Friedensentwicklung - als zivile Antwort auf
gewaltsam ausgetragene Konflikte - oder im Bereich einer
ursachenorientierten Migrationspolitik.

Von beträchtlicher Bedeutung sind schliesslich die Auswirkungen der Ausgaben
für die Entwicklungszusammenarbeit auf die Schweizer Wirtschaft.
Berechnungen ergeben, dass jeder für die öffentliche Entwicklungshilfe
ausgegebene Franken etwa 1.50 Franken zum Bruttovolkseinkommen beiträgt.
Insgesamt schafft die Nachfrage der Entwicklungszusammenarbeit nach Gütern
und Dienstleistungen in der Schweiz schätzungsweise 15'000 Arbeitsplätze.

Der vom Bundesrat beantragte Kredit von 4,4 Milliarden Franken ordnet sich
ein in die Zielsetzung, die Mittel für die öffentliche Entwicklungshilfe bis
ins Jahr 2010 auf 0,4 % des Bruttovolkseinkommens anzuheben. Mit diesen
Mitteln wird die Schweiz auch künftig eine berechenbare und planbare, auf
Kontinuität, Stabilität und Qualität angelegte Entwicklungszusammenarbeit
realisieren können.

Weitere Auskünfte: Sarah Grosjean, Pressesprecherin DEZA, 031 323 71 53
Südbotschaft Kurzfassung: www.deza.admin.ch