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Haftung der Veranstalter von Demonstrationen


MEDIENMITTEILUNG

Haftung der Veranstalter von Demonstrationen

28. Mai 2003 (EFD) Die Bewilligung von Demonstrationen darf nicht mit der
Verpflichtung verknüpft werden, dass die Veranstalter im Hinblick auf
allfällige Schäden eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen haben. Denn
die Veranstalter können nach geltendem Recht für Schäden nur in
Ausnahmefällen haftbar gemacht werden. Dies schreibt die Landesregierung in
ihrer heutigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat René Vaudroz
(FDP/VD). Auch eine Ausweitung der Haftpflicht für die Veranstalter
verbunden mit einem Versicherungsobligatorium wäre problematisch: Die
Prämien würden derart hoch ausfallen, dass die verfassungsmässig garantierte
Demonstrationsfreiheit aus finanziellen Gründen in Frage gestellt wäre.

Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel und anderen Grossveranstaltungen kommt es
regelmässig zu Grossdemonstrationen, die mit hohen Sicherheitskosten
verbunden sind. In seiner Interpellation vom 4. März 2003 hatte Vaudroz
angeregt, diese Kosten seien nach dem Verursacherprinzip jenem Gemeinwesen
zu überbinden, das die entsprechenden Bewilligungen erteile. Ausserdem warf
er die Frage auf, ob die Organisatoren zum Abschluss einer
Demonstrationshaftpflichtversicherung verpflichtet werden könnten.

In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass die Veranstalter nach
geltendem Recht nur ausnahmsweise für Demonstrationsschäden haftbar gemacht
werden können. Dementsprechend käme heute eine Haftpflichtversicherung nur
in Ausnahmefällen zum Tragen. Die Verpflichtung zum Abschluss einer solchen
Versicherung wäre daher nur sinnvoll, wenn zunächst durch eine
Gesetzesänderung die Haftung der Organisatoren verschärft würde. Eine solche
Verschärfung in Verbindung mit hohen Haftpflichtprämien könnte jedoch
prohibitiv wirken und die Durchführung von Demonstrationen faktisch
verunmöglichen. Dies wiederum wäre mit der verfassungsmässigen Meinungs- und
Versammlungsfreiheit nicht zu vereinbaren.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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