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Reisen zu Lasten der Departemente


MEDIENMITTEILUNG

Reisen zu Lasten der Departemente

28. Mai 2003 (EFD) Reisen von parlamentarischen Kommissionen, Delegationen
oder einzelnen Parlamentsmitgliedern im Auftrag und zu Lasten der
Departemente, werden sehr selten getätigt. Entsprechend tief fallen deshalb
auch die dadurch verursachten Reisekosten aus. Dies hält der Bundesrat in
seiner Antwort auf eine Interpellation der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
fest.

Die SVP hatte Auskunft darüber verlangt, welche Parlamentarischen
Kommissionen, Delegationen und welche einzelnen Parlamentsmitglieder in der
laufenden Legislatur im Auftrage der einzelnen Departemente und
Bundesstellen und diesen angeschlossenen Organisationen Reisen unternommen
haben. Sie wollte weiter wissen, welche Destinationen bereist wurden und wie
lange diese Reisen gedauert haben. Über Zweck und Kosten der einzelnen
Reisen verlangte sie ebenfalls Auskunft. Weiter fragte sie, wie hoch die
Reisebudgets der einzelnen Departemente und Bundesstellen sind. Ob der
Bundesrat Angaben für Parlamentarier-Reisen im Auftrag von Dritten (NGOs,
Interessenverbände etc.) machen könne, war ebenfalls Inhalt der
Interpellation.

In seiner Antwort führt der Bundesrat aus, dass die Departemente über keine
speziellen Budgets für Reisen von Parlamentsmitgliedern verfügen. Die
anfallenden Kosten werden über die entsprechenden Sachkredite finanziert.
Für die Zeitspanne von Dezember 1999 bis Dezember 2002 belaufen sich diese
insgesamt auf rund 109'000 Franken. Davon entfallen allein 98'900 Franken
(90%) auf die Wahlbeobachtungskommissionen der Aussenpolitischen
Kommissionen.

Auskunft:
Marcus Maurer, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 82 44

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