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Verrechnungssteuer: Keine Sonderregelung für Auslandschweizer


MEDIENMITTEILUNG

Verrechnungssteuer: Keine Sonderregelung für Auslandschweizer

28. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat will keine Änderung der bestehenden
gesetzlichen Regeln bei der Verrechnungssteuer (VST) zugunsten der
Auslandschweizer. Eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende Begünstigung
irgendwelcher Art wäre völkerrechtlich nicht vertretbar. Dadurch würden auch
die Bestimmungen der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen verletzt. Dies
schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Interpellation von Nationalrat
Remo Galli (CVP/BE).

Galli hatte in einer Interpellation vom 20. März 2003 wissen wollen, ob der
Bundesrat für die Landsleute im Ausland eine günstigere Regelung bei der VST
zu erarbeiten gedenke.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Steuerpflicht
grundsätzlich vom Wohnsitzprinzip beherrscht wird. Eine an die
Staatsangehörigkeit anknüpfende Begünstigung irgendwelcher Art wäre
völkerrechtlich nicht vertretbar. Dieser Grundsatz liege auch dem für
internationale Abkommen massgeblichen OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung zu Grunde. Im Ausland wohnhafte Personen wegen ihrer
schweizerischen Staatsangehörigkeit verrechnungssteuerrechtlich anders zu
behandeln als Staatsangehörige des jeweiligen Vertragsstaats, käme einer
Verletzung der Bestimmungen in den heute bestehenden
Doppelbesteuerungsabkommen gleich. Solche Regelungen hätten unweigerlich
Gegenmassnahmen der betroffenen Wohnsitzstaaten zur Folge. Einseitige, auf
die Staatsangehörigkeit abstellende Regelungen zugunsten unserer Landsleute
im Ausland könnten somit keine erlassen werden.

Laut Bundesrat hat sich die Situation in den letzten Jahren dank des Ausbaus
der zwischenstaatlichen Verträge stark verbessert. Die meisten
Auslandschweizer hätten heute die Möglichkeit, die VST wieder rückerstattet
zu erhalten. Bei teilweiser Rückerstattung rechne der Wohnsitzstaat den in
der Schweiz nicht rückforderbaren Anteil den dort geschuldeten Steuern an.

Der Bundesrat bekräftigt, sich auch weiterhin für den Abschluss von
internationalen Verträgen im Bereich des Steuerwesens einzusetzen. Dadurch
könnten noch mehr Landsleute im Ausland vom schweizerischen Abkommensnetz
profitieren.

Auskunft:
Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 35 (ab 14 Uhr)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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