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Krankenversicherung: Bundesrat nimmt den Bericht "Vorteile einer Einheitskasse" zur Kenntnis

Medienmitteilung   28. Mai 2003

Krankenversicherung: Bundesrat nimmt den Bericht "Vorteile einer
Einheitskasse" zur Kenntnis

Der Bundesrat hat den Bericht "Vorteile einer Einheitskasse" zur Kenntnis
genommen. Die Schlussfolgerungen des Berichtes gehen in die Richtung der vom
Bundesrat anlässlich der Tagung in Ittingen vom Mai 2002 bereits geäusserten
Meinung.

Am 4. Februar 1999 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
des Nationalrates den Bundesrat eingeladen, einen Bericht vorzulegen. Im
Zentrum sollten dabei vor allem die Auswirkung einer Einheitskasse auf die
Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern und auf die mit der
Durchführung verschiedener Modelle verursachten Administrativkosten stehen.

Auch wenn der Bericht bereits vor einer Weile verfasst worden ist, so sind
Problematik und Schlussfolgerungen immer noch aktuell. Der Bundesrat nimmt
den Bericht zur Kenntnis. Dessen Schlussfolgerungen weisen in die selbe
Richtung wie die vom Bundesrat anlässlich der Tagung in Ittingen vom Mai
2002 geäusserte Meinung, nämlich dass weiterhin mehrere verschiedene
Versicherungseinrichtungen die soziale Krankenversicherung durchführen
sollen.

                        EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

                        Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:                        Tel. 031 / 322 90 04

                        Fritz Britt, Vizedirektor
                        Kranken- und Unfallversicherung

                        Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage: Bericht

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