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Neufassung der "Wiener Konvention" gutgeheissen


MEDIENMITTEILUNG

Neufassung der "Wiener Konvention" gutgeheissen

28. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Übereinkommens
betreffend Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (Wiener
Konvention) zugestimmt. Neu wird der Anhang, in dem das Aussehen der so
genannten Kollektiv-Kontrollmarken (Gemeinsame Punzen) beschrieben ist, mit
den edelmetallspezifischen Erkennungszeichen ergänzt.

Die vom Bundesrat gutgeheissene Änderung ist rein formaler Natur und dient
lediglich der Anpassung des Übereinkommenstextes an die gängige Praxis. Das
heisst, im grenzüberschreitenden Handel mit Edelmetallwaren werden die
jeweiligen Erkennungszeichen schon seit Inkrafttreten der Wiener Konvention
im Jahr 1975 angewandt. Im vergangenen Jahr kam die Kontrollmarke für
Palladium hinzu.

Ziel der Wiener Konvention ist es, den internationalen Handel mit
Edelmetallwaren zu erleichtern und die Konsumentinnen und Konsumenten vor
minderwertigen Waren schützen. Mit der Kontrollmarke bestätigt die
zuständige Behörde des Herstellerlandes, dass ein Edelmetallgegenstand den
vorgeschriebenen Feingehalt an Gold, Silber, Platin oder Palladium aufweist.
In den Mitgliedstaaten der Wiener Konvention können entsprechend gezeichnete
Edelmetallwaren ohne weitere Kontrolle und Stempelung eingeführt werden.

Derzeit gehören der Wiener Konvention elf Staaten an. Nebst der Schweiz sind
dies Österreich, die Tschechische Republik, Holland, Dänemark, Finnland,
Irland, Norwegen, Portugal, Schweden und Grossbritannien.

Auskunft:
Paul Marti, Zentralamt für Edelmetallkontrolle, Tel. 031 322 65 86.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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