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Informationsschutzabkommen mit Schweden und Rumänien

3003 Bern, 21. Mai 2003

Medieninformation

Informationsschutzabkommen mit Schweden und Rumänien

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch den Abschluss zweier
Informationsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Schweden resp. Rumänien
genehmigt. Diese Abkommen ermöglichen es, zwischen den beiden Ländern
vermehrte militärische Zusammenarbeit zu leisten und gegenseitig Wissen und
Informationen auszutauschen.

Beim Abkommen zwischen der Schweiz und Schweden handelt es sich um eine
Revision des aus dem Jahre 1975 stammenden Abkommens, welche an die neuen
Gegebenheiten (organisatorische sowie gesetzgeberische Änderungen) angepasst
wurde.

Im Falle von Rumänien handelt es sich um einen Neuabschluss. Initiiert wurde
das Abkommen von rumänischer Seite, welche aufgrund von
Rüstungsbeschaffungsgesprächen auch über klassifizierte Bereiche verhandeln
möchte.

Mit solchen Informationsschutzabkommen wird der Austausch und Schutz
klassifizierter Informationen geregelt. Häufigster Anwendungsfall sind
Geschäfte im Bereich der Rüstungsbeschaffung; vermehrt kommen diese Abkommen
auch im Zusammenhang mit Zusammenarbeitsverträgen (z.B. Austauschprogramme
im Rahmen des Programms "Partnership for Peace [PfP] zur Anwendung, um
ausländischen Gästen Zugang zu klassifizierten Informationen und Anlagen zu
gewähren.

Im immer wichtiger werdenden internationalen Umfeld ist das Vorliegen
solcher vertraglicher Regelungen eine unabdingbare Voraussetzung für eine
glaubwürdig gehandhabte Sicherheitspolitik gegenüber ausländischen Partnern.

Die Abteilung Informations- und Objektsicherheit (AIOS) im Generalstab ist
für das Ausarbeiten und den Vollzug dieser Abkommen verantwortlich.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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