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Swissair: Kredite zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs nicht voll beansprucht


MEDIENMITTEILUNG

Swissair: Kredite zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs nicht voll
beansprucht

21. Mai 2003 (EFD) Das Darlehen an die Swissair zur temporären
Aufrechterhaltung des Flugbetriebes im Maximalbetrag von 1,45 Mrd Franken
ist nicht vollumfänglich beansprucht worden. Da die Schlussabrechnung noch
aussteht, kann die Minderbeanspruchung zur Zeit nicht abschliessend
beziffert werden; sie dürfte jedoch bei 300 Mio Franken liegen, wie der
Bundesrat heute in seiner Antwort auf eine Interpellation der Fraktion der
Schweizerischen Volkspartei (SVP) schreibt.

Mit ihrer Interpellation vom 19. März 2003 hatte die SVP-Fraktion
verschiedene Fragen zum SAirGroup-Untersuchungsbericht gestellt. In seiner
heute verabschiedeten Antwort hält der Bundesrat zur Hauptsache fest:

- Der Bericht der Firma Ernst & Young trägt zwar die Fakten zusammen,
enthält aber keine rechtliche Würdigung. Diese Beurteilung fällt zunächst in
die Zuständigkeit von Sachwalter Karl Wüthrich. Seine Entscheide über
allfällige Verantwortlichkeitsklagen sind in der zweiten Hälfte 2003 zu
erwarten.

- Für die von ihm abgeordneten Verwaltungsräte haftet der Bund grundsätzlich
nach Artikel 762 Absatz 4 des Obligationenrechts. Bisher wurden jedoch
gegenüber Bundesvertretern keine individuell zurechenbaren Vorwürfe erhoben.

- SAir Group verfügte über ein Aktienkapital von 877,4 Mio. CHF. Daran
partizipierte der Bund mit rund 27,4 Mio CHF (3,1 Prozent). Die einzelne
Aktie im Nennwert von 69 CHF erreichte im Sommer 1998 an der Börse einen
Höchstkurs von 517 CHF (damaliger Marktwert des Bundespaketes rund 200 Mio.
CHF).

- Das Darlehen an Swissair zur temporären Aufrechterhaltung des
Flugbetriebes im Maximalbetrag von 1,45 Mia. CHF musste nicht vollumfänglich
beansprucht werden. Da die Schlussabrechnung noch aussteht, kann die
Minderbeanspruchung zur Zeit nicht abschliessend beziffert werden, dürfte
jedoch bei 300 Mio. CHF liegen.

- Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Strafverfolgungsbehörden des Kantons
Zürich in Sachen Swissair aktiv geworden sind. Er geht davon aus, dass die
Untersuchungen wirksam und unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit
durchgeführt werden können.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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