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Entlastung der Wirtschaft und gesunde Staatsfinanzen für den Werkplatz Schweiz


MEDIENMITTEILUNG

Entlastung der Wirtschaft und gesunde Staatsfinanzen für den Werkplatz
Schweiz

21. Mai 2003 (EFD) Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat rasch
gehandelt und eine auf den dauerhaften Haushaltsausgleich ausgerichtete
Finanzpolitik eingeleitet. Dies ist der heutigen Antwort des Bundesrates auf
eine Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei zu
entnehmen.

In ihrer Interpellation vom 4. März 2003 zeigt sich die Fraktion der
Schweizerischen Volkspartei besorgt über die Entwicklung der Bundesausgaben
sowie das bedrohliche Ausmass des Schuldenberges. Anstatt mit der raschen
Umsetzung eines umfassenden Steuersenkungspaketes die Wirtschaft
anzukurbeln, setze der Bundesrat in seinen Sanierungsbemühungen einseitig
auf Sparmassnahmen. Deshalb hat die Interpellantin insbesondere in Bezug auf
Sanierungsstrategie und Unternehmungssteuerreform zahlreiche Fragen an den
Bundesrat gerichtet.

In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass gemäss Finanzleitbild die
Finanzpolitik für Stabilität und Wirtschaftswachstum zu sorgen hat. Neben
einem ausgeglichenen Bundeshaushalt sollen hierfür auch die Staats-, Fiskal-
und Steuerquote zu den tiefsten in der OECD gehören. Mit dem
Entlastungsprogramm 2003 hat der Bundesrat Ende April 2003 auf das
strukturelle Ungleichgewicht des Bundeshaushalts reagiert und eine
glaubwürdige, auf den dauerhaften Haushaltsausgleich ausgerichtete
Finanzpolitik eingeleitet.

Allerdings kann angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und
der Erfordernisse einer konjunkturgerechten Finanzpolitik sowie der Grenzen
für kurzfristig realisierbare Einsparungen auf der Ausgabenseite im
Voranschlag 2004 noch kein ausgeglichener Bundeshaushalt vorgelegt werden.
Konjunkturell noch vertretbar und politisch realisierbar ist für den
Bundesrat im nächsten Jahr eine reale Stabilisierung der Ausgaben auf dem
Stand des Voranschlags 2003.

Unter Einbezug aller drohenden Verschlechterungen und möglichen
Verbesserungen zeichnet sich bis 2006 ein maximaler Korrekturbedarf von
sieben Milliarden ab. Die Sanierungsstrategie des Bundesrats beinhaltet die
Beibehaltung der Bundesanteile für die AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozente und
ein Sparszenario von rund 3,5 Milliarden. In diesem Zusammenhang wird sich
der Bundesrat gezwungen sehen, auf früher vom Parlament beschlossene
Verpflichtungs- beziehungsweise Rahmenkredite oder Zahlungsrahmen
zurückzukommen. Sollten sich weitere Entlastungsmassnahmen aufdrängen,
stehen für den Bundesrat steuerliche Massnahmen im Vordergrund, wobei in
erster Linie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Frage käme.

Eine integrale und sofortige Umsetzung des Steuersenkungspaketes 2001, wie
es vom Nationalrat bereits beschlossen wurde, lehnt der Bundesrat angesichts
dieser massiven Verschlechterung der Haushaltsperspektiven aber ab. Auch bei
der Unternehmungssteuerreform II kommt für den Bundesrat nur eine
ertragsneutrale Revision in Frage.

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54

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