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Erhöhung der Alkoholsteuer in Prüfung


MEDIENMITTEILUNG

Erhöhung der Alkoholsteuer in Prüfung

21. Mai 2003 (EFD) Eine Erhöhung des Einheitssteuersatzes auf Alkoholika
kommt dieses Jahr kaum mehr in Frage. Hingegen ist der Bundesrat bereit,
eine Erhöhung der Alkoholsteuer für später zu prüfen. Das schreibt er in
seiner heute verabschiedeten Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Heiner
Studer (EVP/AG).

In seinem Postulat vom 21. März 2003 hatte Studer den Bundesrat
aufgefordert, seine Kompetenz wahrzunehmen und die Steuern auf Spirituosen
mit dem Hauptziel der Konsumverminderung zu erhöhen.

Der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat ist zu entnehmen, dass der
Spirituosenkonsum in den letzten drei Jahren stark zugenommen hat. Das würde
eigentlich eine rasche Erhöhung der Spirituosensteuern rechtfertigen. Der im
Jahre 1999 eingeführte einheitliche Steuersatz für inländische und für
importierte Spirituosen habe indessen zu einem deutlichen Konkurrenzdruck
auf die inländische Produktion und mithin zu einem schmerzhaften
Strukturwandel im Brennereigewerbe geführt. Wegen der vergleichsweise hohen
Obstpreise seien vor allem jene Produzenten betroffen, die inländisches Obst
zu Spirituosen verarbeiteten. Wie weit eine Lösung für die kleinen
inländischen Brennereien möglich ist, wird zurzeit geprüft. Das erfordert
eine gewisse Zeit. Eine Erhöhung des Einheitssteuersatzes noch im Laufe
dieses Jahres kommt darum für den Bundesrat kaum mehr in Frage.

Auskunft: Christoph Zurbrügg, Eidg. Alkoholverwaltung, Tel.: 031 309 13 70

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