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Erhöhung des Satzes der Kreditsperre im Voranschlag 2003


MEDIENMITTEILUNG

Erhöhung des Satzes der Kreditsperre im Voranschlag 2003

21. Mai 2003 (EFD) In Anbetracht des schwierigen konjunkturellen Umfelds
sowie des eingeleiteten umfangreichen Entlastungsprogramms 2003 lehnt der
Bundesrat eine Erhöhung der vom Parlament beschlossenen Kreditsperre ab.
Dies ist der heutigen Antwort des Bundesrates auf eine Motion der
Finanzkommission des Nationalrates zu entnehmen, mit welcher der Bundesrat
beauftragt wurde, den entsprechenden Satz auf zwei Prozent zu erhöhen.

Mit der Verabschiedung des Voranschlages 2003 hat das Parlament die
Zahlungskredite mit einer Kreditsperre von einem beziehungsweise zwei
Prozent belegt, was einer Kürzung der Ausgaben um 250 Millionen entspricht.
Die Finanzkommission des Nationalrats hat in ihrer Motion vom 13. Februar
2003 den Bundesrat beauftragt, den Satz der Kreditsperre generell auf zwei
Prozent zu erhöhen.

Der Stellungnahme des Bundesrates ist zu entnehmen, dass sich der
Bundeshaushalt aufgrund des nicht voraussehbaren Einnahmeneinbruchs und
wegen den neuesten Beschlüssen und Forderungen des Parlaments in einem
strukturellen Ungleichgewicht befindet. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 im
Umfang von rund 3,5 Milliarden hat der Bundesrat rasch gehandelt und eine
glaubwürdige, auf den dauerhaften Haushaltsausgleich ausgerichtete
Finanzpolitik eingeleitet. Aus diesem Grund sowie auch angesichts des
schwierigen konjunkturellen Umfelds und der damit verbundenen allgemeinen
Verunsicherung von Bürgerinnen und Bürgern lehnt der Bundesrat eine
Aufstockung der Kreditsperre ab. Ausserdem sind die Bundesstellen im Rahmen
der bewilligten Kredite bereits Verpflichtungen eingegangen, so dass der

Handlungsspielraum im laufenden Jahr nur noch klein ist und eine
entsprechende Aktion mit erheblichen administrativen Umtrieben verbunden
wäre.

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54

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