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Pauschaler Prämienabzug für die obligatorische Krankenpflegeversicherung


MEDIENMITTEILUNG

Pauschaler Prämienabzug für die obligatorische Krankenpflegeversicherung

21. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat unterstützt eine gesetzlich neu zu
schaffende Abzugsberechtigung bei den Prämien für die obligatorische
Krankenpflegeversicherung im Rahmen einer Pauschale. Einen vollumfänglichen
Abzug aller Prämien für die Krankenversicherung wie er in einer Motion von
Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) gefordert wird, lehnt er hingegen aus
finanziellen Gründen ab. Deshalb beantragt der Bundesrat, den Vorstoss in
ein Postulat umzuwandeln.

Nationalrat Christoph Mörgeli hatte in einer Motion vom 25. November 2002
einen vollumfänglichen Abzug der Krankenversicherungsprämien bei der
direkten Bundessteuer gefordert.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die vom Motionär anvisierte
Stossrichtung bereits in der von den eidgenössischen Räten gegenwärtig
behandelten Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung Niederschlag
gefunden hat. Die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
sollen demnach im Rahmen einer Pauschale neu zum Abzug berechtigen - nicht
nur für die direkte Bundessteuer, wie das die Motion Mörgeli verlangt,
sondern auch für die kantonalen Einkommenssteuern. Eine andere Lösung wäre
im Hinblick auf den in der Bundesverfassung festgeschriebenen
Harmonisierungsauftrag (Artikel 129) gar nicht zulässig.

Da die Höhe der effektiv zu entrichtenden obligatorischen
Krankenversicherungsprämien zwischen den Kantonen sehr stark variiert, wird
die Pauschale nicht auf einem schweizerischen Durchschnittswert basieren,
sondern sich auf einen kantonalen Durchschnittswert abstützen. Dieser
Durchschnittswert der Prämien für die obligatorische
Krankenpflegeversicherung wird steuerlich vollständig abziehbar sein.

Hingegen widersetzt sich der Bundesrat aus finanziellen Gründen der
Forderung eines steuerlichen Abzugs auch der Prämien für
Zusatzversicherungen. Bei Verwirklichung des Motionsanliegens ergäbe sich
bei der direkten Bundessteuer ein Ertragsausfall von jährlich rund 500
Millionen Franken (350 Millionen Bund, 150 Millionen Kantone).
Mindereinnahmen in dieser Höhe sind jedoch angesichts der heutigen Lage des
Bundeshaushalts nicht tragbar.

Der Bundesrat beantragt daher die Umwandlung der Motion in ein Postulat.

Auskunft: Christine Gante, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 25 74
(Mittwochvormittag) Roger Braunschweig, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322
71 24 (Mittwochnachmittag)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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