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Swiss soll sich ausschliesslich an wirtschaftliche Kriterien halten


MEDIENMITTEILUNG

Swiss soll sich ausschliesslich an wirtschaftliche Kriterien halten

21. Mai 2003 (EFD) Die Swiss ist zwar gehalten, die Interessen aller
Landesflughäfen angemessen zu berücksichtigen, doch bedeutet das nicht, dass
sie Leistungen aufrecht erhalten muss, die sie in ihrer Existenz bedrohen.
Dies schreibt der Bundesrat in seiner heute verabschiedeten Antwort auf eine
Interpellation von Nationalrätin Anita Fetz (SP/BS). Swiss habe ihre
Entscheide allein aufgrund wirtschaftlicher Kriterien zu fällen.

In ihrer Interpellation vom 13. Dezember 2002 hatte Fetz festgehalten, das
eidgenössische Parlament habe auf den Trümmern der Swissair mit zwei
Milliarden den Aufbau der nationalen Swiss finanziert. Zahlreiche Kantone,
so auch die beiden Basler Halbkantone, hätten - im Gegensatz zum Kanton
Zürich - ebenfalls nennenswerte Aktienpakete gezeichnet. Mit diesen massiven
Investitionen der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen sei der Beschluss der
eidgenössischen Räte verbunden gewesen, dass "zum Aufbau einer neuen
nationalen Fluggesellschaft, auch die Interessen aller Landesflughäfen
angemessen berücksichtigt" würden (Art. 1 des Beschlusses
"Redimensionierungskonzept für die nationale Zivilluftfahrt. Finanzierung").
Fetz wollte vom Bundesrat wissen, ob er bereit sei, dafür zu sorgen, Artikel
1 des Beschlusses durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass der Euro-Airport
Basel-Mulhouse seine Hub-Funktion im Europaflugverkehr behalten könne.
Weiter wollte die Interpellantin wissen, wie der Bundesrat die Interessen
der Flughäfen in Bern und Lugano zu sichern gedenke.

In seiner Antwort nimmt der Bundesrat Bezug auf die von der Swiss seit
Dezember 2002 vorgestellten Sparmassnahmen, insbesondere auf die Anpassungen
des Streckennetzes und deren Auswirkungen auf die schweizerischen Flughäfen.
Dabei hält er unter anderem fest:

- Gemäss Parlament und Bundesrat ist das Ziel von Swiss der wirtschaftliche
Betrieb einer Fluggesellschaft mit einem signifikanten Langstreckenanteil.
Der Hinweis im angeführten Artikel 1, wonach die Interessen aller
Landesflughäfen angemessen zu berücksichtigen seien, kann nicht als
bindender Auftrag an die Unternehmung verstanden werden. Abgesehen davon
könnte die "angemessene Berücksichtigung" der Interessen aller
Landesflughäfen nicht bedeuten, vom Unternehmen die Aufrechterhaltung von
Leistungen zu verlangen, die seine Existenz bedrohen.

- Andere als wirtschaftliche Kriterien beim Fällen von
Produktionsentscheidungen kann sich die Swiss als Unternehmung und erst
recht in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht leisten.

- Der Bundesrat erwartet von der Swiss, dass ein Personalabbau möglichst
sozialverträglich gestaltet wird, wobei auch hier die wirtschaftliche
Situation des Unternehmens relativ enge Grenzen setzt.

Auskunft: Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 40
(Nachmittag)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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