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Arbeitsgespräch zwischen Bundesrat Villiger und EU-Kommissarin Schreyer


MEDIENMITTEILUNG

Arbeitsgespräch zwischen Bundesrat Villiger und EU-Kommissarin Schreyer

16. Mai 2003 (EFD) Bundesrat Kaspar Villiger hat gestern EU-Kommissarin
Michaele Schreyer zu einem Arbeitsgespräch über den Stand der Verhandlungen
im Bereich der Betrugsbekämpfung empfangen. Das Treffen fand in Bern und auf
Wunsch der EU statt. Die Betrugsbekämpfung gehört zum zweiten bilateralen
Verhandlungspaket. Anlässlich des ausführlichen und konstruktiven Gesprächs
wurde festgehalten, dass der Abkommensentwurf deutliche Verbesserungen in
der Zusammenarbeit vorsieht. Dennoch bleiben wichtige Grundsatzfragen nach
wie vor offen. Andererseits zeigte sich, dass weitere substanzielle
Fortschritte (etwa bei der praktischen Bekämpfung des organisierten
Schmuggels) dem politischen Willen beider Parteien entsprechen. Die
Delegationen wurden beauftragt, nach entsprechenden Lösungen zu suchen, die
beiden Rechtsordnungen entsprechen. Ziel ist es, Schmuggel- und Betrugsfälle
mit offensichtlichem Unrechtsgehalt zu erfassen.

Komissarin Michaele Schreyer ist in der EU für die Bereiche Haushalt und
Betrugsbekämpfung zuständig. Das gestrige Treffen zum Verhandlungsdossier
"Betrugsbekämpfung", das erste auf Ministerebene, fand auf Wunsch der EU
statt. Obwohl die Verhandlungen über ein umfassendes Amts- und
Rechtshilfeabkommen schon weit fortgeschritten sind, gibt es nach wie vor
offene Punkte. Das Gespräch diente der Erörterung dieser Punkte und des
weiteren Vorgehens. Bundesrat Kaspar Villiger unterstrich die Bereitschaft
der Schweiz, Betrug und Schmuggel effizient zu bekämpfen und deshalb weit
über das ursprüngliche Anliegen hinaus ein umfassendes Amts- und
Rechtshilfeabkommen zur Abwehr von finanziellen Nachteilen zu Lasten der EU
abzuschliessen. Für die Schweiz verbindliche Schranken für eine
Staatsvertragslösung seien anerkannte Rechtsgrundsätze und die Wahrung des
Bankgeheimnisses. Damit komme die Schweiz der EU einerseits weit entgegen,
andererseits werde auch der innenpolitischen Akzeptanz der Lösung Rechnung
getragen.

Bisherige Verhandlungen

Seit Sommer 2001 verhandelt die Schweiz mit der EU-Kommission auf deren
Begehren über ein Abkommen zur Betrugsbekämpfung. Ausgangspunkt waren
Schmuggelfälle im grossen Stil, welche nebst der generellen Problematik der
EU finanzielle Nachteile brachten. Die Schweiz erklärte von Beginn weg, dass
sie das Anliegen der EU unterstütze und Betrug sowie organisierten Schmuggel
effizient bekämpfen wolle. Mit dem von der Schweiz offerierten Ansatz würden
grosse praktische Fortschritte erzielt, zumal die Schweiz bereit ist, für
die gewerbsmässige Hinterziehung (z.B. Mehrwertsteuer) einen neuen
Straftatbestand zu schaffen. Ebenfalls möglich würde die Auslieferung bei
Steuerdelikten sowie die Leistung von Zwangsmassnahmen auch in der
Amtshilfe.

Offene Punkte sind etwa das Anwesenheits- und Mitwirkungsrecht von
ausländischen Funktionären beim Vollzug, die aufschiebende Wirkung von
Beschwerden und die Frage, inwieweit sich das Abkommen auch auf die
Bekämpfung der Geldwäscherei beziehen soll. Eine grundlegende Differenz
bleibt die Frage der doppelten Strafbarkeit, deren Anwendbarkeit für die
Schweiz eine Bedingung ist. Dabei geht es um das Erfordernis, dass Amts- und
Rechtshilfe nur in Fällen gewährt wird, die in beiden Rechtsordnungen
gleichermassen strafbar ist.

Weiteres Vorgehen

Im Gespräch blieben wichtige Grundsatzfragen nach wie vor offen.
Andererseits zeigte sich, dass weitere substanzielle Fortschritte (etwa bei
der praktischen Bekämpfung des organisierten Schmuggels) dem politischen
Willen beider Parteien entsprechen. Die Delegationen wurden beauftragt,
diesbezüglich schon in den kommenden Wochen nach Lösungen zu suchen, die
beiden Rechtsordnungen entsprechen. Ziel ist es, Fälle mit offensichtlichem
Unrechtsgehalt zu erfassen.

Bevor das Abkommen über die Betrugsbekämpfung abgeschlossen wird, müssen
auch in den anderen Dossiers der bilateralen Verhandlungen II die noch
bestehenden Probleme ausgeräumt und die entsprechenden Abkommen finalisiert
werden. Dies ist aus der Sicht der Schweiz - zusammen mit der Erfüllung
weiterer Bedingungen - eine Voraussetzung, damit im Paket "Bilaterale II"
ein insgesamt ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann.

Lösungskonzept der Schweiz in Kürze

Geltungsbereich:

Umfassendes Amts- und Rechtshilfeabkommen mit der EU zum Schutz der
finanziellen Interessen der Vertragspartner vor Betrügereien, anwendbar auf
die indirekten Steuern, Subventionen etc.

Wichtigste Neuerung:

Heute ergreift die Schweiz in diesem Bereich Zwangsmassnahmen in der
Rechtshilfe nur bei Abgabebetrug. Neu wäre sie bereit, auch bei
gewerbsmässig begangener Hinterziehung Zwangsmassnahmen anzuwenden, zum
Beispiel in Form von Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Akten, Einfrieren
von Bankkonten oder Zeugeneinvernahme. Damit eine Straftat nach Schweizer
Recht rechtshilfefähig ist, müsste sie mit einer Freiheitsstrafe von
mindestens 6 Monaten bedroht sein, und zwar im ersuchten und im ersuchenden
Staat.

Unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Rechtshilfe (= Zusammenarbeit
unter Justizbehörden) wäre die Schweiz bereit, Zwangsmassnahmen auch in der
Amtshilfe (= Zusammenarbeit unter Verwaltungsbehörden) zu vollziehen.

Zur Erreichung des Vertragsziels wäre die Schweiz bereit, in diesem Sinn in
ihrem nationalen Recht neue rechtshilfefähige Straftatbestände zu schaffen.

Darüber hinaus wäre die Schweiz bereit, ausländische Steuerbescheide bzw.
andere Verfügungen über Geldleistungen zu vollziehen und für schwere Delikte
im Anwendungsbereich des Abkommens Täter auch auszuliefern.

Mehr Infos:

http://www.efd.admin.ch/d/dok/faktenblaetter/efd-schwerpunkte/602_zollamtshi
lfe.htm

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch