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EU-Erweiterung: Bundesrat schickt Verhandlungsmandat zur Personenfreizügigkeit in Konsultation

Bern, 14. Mai 2003. Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat zur Ausdehnung
des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU auf die neuen Mitgliedstaaten
angenommen. Definitiv verabschiedet wird das Mandat nach Konsultationen der
Kantone und der aussen-politischen Kommissionen des Parlaments. Der
Bundesrat erachtet die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen
EU-Länder als wichtigen Schritt und Chance für die Schweiz.

Die EU wird sich am 1. Mai 2004 um voraussichtlich zehn neue Mitgliedländer
erweitern (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechien, Ungarn, Zypern). Dadurch werden sechs der sieben bilateralen
Abkommen zwischen der Schweiz und der EU automatisch auf die neuen
Mitgliedstaaten ausgedehnt. Nur für das auch zum Paket der Bilateralen I
gehörige Personenfreizügigkeitsabkommen sind Verhandlungen nötig.

Bereits am 9. Dezember 2002 hatte der Bundesrat beschlossen, für die
Ausdehnung des bilateralen Personen-Freizügigkeitsabkommens auf diese Länder
ein entsprechendes Verhandlungsmandat vorzubereiten. Die EU hat ihr Mandat
zur Anpassung des Abkommens am 6. Mai durch den EU-Ministerrat
verabschiedet.

Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende Öffnung der Märkte mit 450
Millionen Menschen und ist deshalb für die Schweizer Wirtschaft eine Chance.
Sodann ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften
wie auch von Hilfskräften interessante Perspektiven.

Angemessene Übergangsregelungen

Gegenstand der Verhandlungen mit der EU werden angemessene
Übergangsregelungen sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die Zuwanderung
gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt werden, wie dies
bereits im heute geltenden Freizügigkeitsabkommen gegenüber den bisherigen
EU-Mitgliedern möglich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch gegenüber
den neuen Mitgliedländern schrittweise geöffnet werden. Am materiellen
Inhalt des Abkommens wird sich voraussichtlich nichts ändern.

In der Schweiz werden die eidgenössischen Räte über das Verhandlungsergebnis
mit der EU befinden. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem fakultativen
Referendum. Mit dem Inkrafttreten der Ausdehnung des Abkommens ist
frühestens 2005 zu rechnen.

Fakultatives Referendum nach sieben Jahren

Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ändert nichts daran, dass die
Bundesversammlung im Jahr 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten des
Freizügigkeitsabkommens - über die Weiterführung des Abkommens entscheiden
wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen Referendum unterstehen.

Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auch auf die
flankierenden Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in Kraft treten und auch auf
Arbeitnehmer aus den EU-Neumitgliedstaaten Anwendung finden werden. Diese
Massnahmen schützen die schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohn- und
Sozialdumping. Die effiziente Umsetzung und konsequente Anwendung dieser
Massnahmen wird von grosser Wichtigkeit sein.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen seit dem
1. Juni 2002 zeigen, dass nicht mit einer übermässigen Zuwanderung zu
rechnen ist.

Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 322 18 18
Dieter W. Grossen, Stelltvertretender Direktor IMES, Tel. 031 323 51 18