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Verordnungsänderungen im Hinblick auf den Start von PUBLICA


MEDIENMITTEILUNG

Verordnungsänderungen im Hinblick auf den Start von PUBLICA

14. Mai 2003 (EFD) Am 25. April 2001 hat der Bundesrat die beiden
Verordnungen über die Versicherung im Kernplan und im Ergänzungsplan der
Pensionskasse des Bundes verabschiedet. Die Projektarbeiten im Hinblick auf
den Übertritt der Versicherten in PUBLICA per 1. Juni 2003 haben jedoch
gezeigt, dass gewisse Bestimmungen noch vor dem Übertritt der Ergänzung,
Korrektur oder Präzisierung bedürfen. Damit sollen künftige Auslegungs- und
Anwendungsprobleme verringert werden. Der Bundesrat hat heute - nach
Anhörung der Kassenkommission PUBLICA diese Änderungen gutgeheissen.

Ein wesentlicher Teil des Revisionsbedarfs betrifft die Präzisierung der
Übergangsbestimmungen im Bereich der in PUBLICA zu überführenden
Rentnerinnen und Rentner. Ferner wurde die Verordnung über die Versicherung
im Kernplan dahingehend ergänzt, dass das fehlende Deckungskapital für die
weiblichen Mitglieder der Eintrittsgeneration* , welche ihre Garantie
beanspruchen, neu vom Arbeitgeber zu tragen und PUBLICA zu erstatten ist.
Bisher trug der Bund als Träger der Vorsorgeeinrichtung diese Kosten; nach
der Migration können diese jedoch nicht mehr von PUBLICA getragen werden.
Der Bund wird nur noch für die Deckungskpapitalien jener Versicherten
aufkommen, für die er auch Arbeitgeber ist.

* Weibliche Angestellte, die am 31.12.1987 Mitglieder der Eidg.
Versicherungskasse und mehr als 20 Jahre alt waren, jedoch das 65.
Altersjahr noch nicht vollendet hatten. Diese sogenannten Garantiefrauen
können noch bis zum 31.12.2007 nach dem vollendeten 60. Altersjahr oder dem
vollendeten 35. Beitragsjahr die maximale Altersrente inkl. festen Zuschlag
verlangen. Zudem gelten die von ihnen vor dem 1.1.1973 eingekauften
Versicherungsjahre als Beitragsjahre. D.h., die Garantiefrauen können je
nach Alter und Versicherungsbeginn z.T. bereits mit 55 Jahren in Pension
gehen mit maximaler Rente und festem Zuschlag.

Auskunft:
Peter Düggeli, PUBLICA, Tel: 031 323 41 91;
Geiser Corinne, PUBLICA, Tel: 031 323 41 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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