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UBS Auflage II erfüllt

UBS Auflage II erfüllt

Die von der Wettbewerbskommission (Weko) anlässlich der Fusion von
Bankgesellschaft (SBG) und Bankverein (SBV) zur UBS AG verhängte
Auflage betreffend die Gemeinschaftswerke der Schweizer Bankwirtschaft
wird nicht verlängert.

Die Weko bewilligte 1998 die Fusion zwischen der SBG und dem SBV zur
neuen UBS AG mit verschiedenen Auflagen. Dazu gehörte insbesondere auch
die Verpflichtung der UBS AG, sich weiterhin an den Trägern der
Gemeinschaftswerke der Schweizer Banken (heute: Telekurs Holding AG,
SIS Swiss Financial Services Group und SECB Swiss Euro Clearing Bank
GmbH) zu beteiligen und deren Dienstleistungen zu nutzen (Auflage II).
Die Auflage bezweckte die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Branchen-
und Netzwerkinfrastruktur zu Gunsten der Kantonalbanken und übrigen
Banken und diente somit der Stärkung des Wettbewerbs insbesondere im
Retail Banking. Sie war befristet bis anfangs Mai 2003, hätte aber von
der Weko nötigenfalls um maximal weitere fünf Jahre verlängert werden
können.

In den vergangenen Jahren ist es sowohl im Bankenbereich wie auch auf
den vorgelagerten Märkten zu strukturellen Änderungen gekommen.
Gleichzeitig haben sich in den traditionellen Domänen der
schweizerischen Gemeinschaftswerke auch andere Anbieter etabliert.

Die Weko stellt unter Würdigung der aktuellen Marktverhältnisse fest,
dass die UBS AG den Verpflichtungen nachgekommen ist und die Auflage II
ihr Ziel erreicht hat. Eine Verlängerung der Auflage drängt sich aus
wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht auf. Die Weko sieht deshalb von
einer Verlängerung ab. Damit sind zwei von drei Auflagen erfüllt. Es
verbleibt die Auflage III (Beibehaltung von KMU-Krediten), deren Frist
Ende 2004 ausläuft.

Dr. Olivier Schaller
 031 322 21 23
 olivier.schaller@weko.admin.ch