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Verordnung über den militärischen Flugdienst totalrevidiert

3003 Bern, 9. Mai 2003

Medieninformation

Verordnung über den militärischen Flugdienst totalrevidiert

Der Bundesrat hat am Freitag die Totalrevision der Verordnung über den
militärischen Flugdienst (MFV) verabschiedet. Sie wird auf den 1. Juni 2003
in Kraft gesetzt. Ebenfalls wurde die Aufhebung des Reglements von 1977 über
den Flugdienst in der Gruppe für Rüstungsdienste per 31. Mai 2003
beschlossen.

Die Verordnung über den militärischen Flugdienst hält neu fest, dass nur
noch Milizangehörige des militärischen Flug- und Sprungdienstes Anspruch auf
eine Milizflugzulage haben. Rechtlich verankert wird überdies die
Personalkategorie "FLIR-Operateure" (forward looking infrared). Diese
fliegen in speziell ausgerüsteten Helikoptern mit und bedienen ein
Infrarotsuchgerät, welches unter anderem für die Suche von Vermissten
eingesetzt werden kann.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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